COS@PARK
Event-Details
Datum
07.07.2018
Offizieller Veranstalter
Cos@Park GbR
Größenordnung
100-250
Entfernung
K/A
Kontakt
info@cos-at-park.de
Eventkategorie
Regionales A/M-Treffen
Adresse
Nachbarschaftshaus Rheinau Rheinauer Ring 101
68219 Mannheim
Baden-Württemberg

**Nachberschaftshaus Mannheim Rheinau

Rheinauer Ring 101

68219 Mannheim:**

**Samstag 10Uhr-20Uhr

7€ vor Ort/ 6,50€ im VVK

Sonntag 11Uhr-18Uhr

6€ vor Ort/ 5,50€ imVVK:**

Kleines Sommertreffen mit bunten Showprogramm und Verkaufsständen, ein Cosplaywettbewerb wartet genau so wie einige Workshops auf euch !

Wir suchen Showgruppen Intresse? d.fischer@cos-at-park.de:

Damit euer dargestellter Charakter vor Ort nicht seine Waffe abgeben und wehrlos über die Convention ziehen muss, bitten wir euch darum diese Regeln gut durchzulesen und euch auf der Convention und ggf. beim Bau der Waffen daran zu orientieren. Wir danken für eure Mithilfe.

Wir unterscheiden Waffen in drei Klassen:

  1. Erlaubte Waffen

  2. Beanstandete Waffen

  3. Verbotene Waffen

  4. Erlaubte Waffen

... kommen problemlos ins Gebäude/Gelämde und dürfen während der gesamten Con getragen werden. Um sicherzugehen und eventuellen späteren Ärger zu vermeiden, zeigt eure Waffe im Zweifel bitte trotzdem am Waffencheck vor und lasst euch dort das OK geben. Vielen Dank für eure Kooperation.

Erlaubte Waffen sind z.B.: Alle die nicht unter die nachfolgend genannten Punkte fallen; Plastikspielzeug und LARP-Waffen. Erlaubte Materialien: Plastik, Schaumstoff, (weiches) Holz unter 80cm Länge

  1. Beanstandete Waffen

... werden beim Eintritt abgenommen und gegen einen Beleg in unserem Waffencheck bzw. einem separaten Raum gelagert. Werden die Waffen für z.B. den Cosplaywettbewerb benötigt, so werden sie vor Beginn des Wettbewerbs zur Bühne gebracht und dürfen nur für diesen Wettbewerb auf der Bühne getragen werden. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen mit dem ausgehändigten Beleg wieder abgeholt werden.

Beanstandete Waffen sind z.B.: Gegenstände die ein zu hohes Verletzungsrisiko darstellen, wie Holz über 80 cm Länge oder zu sperrige Gegenstände.

  1. Verbotene Waffen

... dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.

Verbotene Waffen sind z.B.: Echte Schusswaffen (auch ungeladen), Softair, Gaspistolen, echte Munition, Explosivkörper, Pyrotechnik, Wurfwaffen, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Würgewaffen, Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen.

Rechtliche Grundlagen

Auszug aus dem "Deutschen Waffengesetz (WaffG)":

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(…)

(2) Waffen sind

1.

Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2.

tragbare Gegenstände,

a)

die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b)

die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1)Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

a)

Seit dem 1. April 2008 ist es nun gemäß § 42 a Waffengesetz verboten, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (sogenannte Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm jederzeit griffbereit in der Öffentlichkeit zu tragen. Der Transport ist nur noch in einem verschlossenen Behältnis möglich, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße in einer Höhe bis zu 10.000 Euro sowie mit Einziehung der Waffe geahndet werden – dies gilt übrigens auch für Minderjährige.

(2)(…)

(3)(…)

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

  1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden.

(…)

Maid Cafe Cafe Into Wonderland bei uns zu besuch. Schaut vorbei:

https://www.facebook.com/CafeIntoWonderland/

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Da der Eventkalender sich noch in der Beta befindet, wird diese Funktion erst später zur Verfügung gestellt.

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