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Thread: Ausziehen unter 25 (frage)

Eröffnet am: 09.08.2007 14:29
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Von:    Alaiya 09.08.2007 14:29
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Ich habe ein Frage, weil eine Freundin von mir ein Problem hat:
Sie wohnt bei ihrer Großmutter, da sie Halbwaise ist und mit ihrem Vater nicht klarkommt (soll heißen, die beiden bringen sich um, wenn sie sich nur in der nähe von einander aufhalten). Aber mit ihrer Großmutter ist es mittlerweile auch nur Mord und Totschlag (ihr wisst schon, ältere Leute und der umgang mit Otakus und Goth und so ^^""). Jetzt will sie, wenn sie mit dem Abi fertig ist (also mit 19) in ne Studentenbude ziehen, aber da ist ja dieses neue Gesetz von wegen, wenn Unterstützung da nicht ausziehen unter 25 sonst keine Unterstützung und nur Barfök (oder wie es geschrieben wird). Hat da jemand ne Ahnung wie das genau aussieht? Also kriegt sie dann zumindest Halbwaisenrente weiter? Und was ist mit kindergeld?
Wäre hilfreich wenn jemand Ahnung hätte ^^""



Von:    TonaradossTharayn 09.08.2007 14:41
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Will sie denn ins Studentenwohnheim ziehen, oder während des Studiums ne eigene Wohnung haben? Das ist nämlich ein großer Unterschied ^^;
Reita: "ha" Aoi: "ha" Reita: "ha" Aoi: "ha" Reita: "ha"
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Von:   abgemeldet 09.08.2007 16:10
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Ich weiß net genau wo man das klärt
aber wenn das zusammen wohnen mit ihren großeltern "unzumutbar" ist muss sie das net tum.
Mein freudn zog schon mit 16 aus und nun mit 18 hat er eine eigene wohnung und barfög!!! ^^
Ich denke mit 19 ist das etwas komplizierter es zu klärten, wenn sie allerdings ne uni hat die recht weit weg ist könnte sie auf grund der entfehrung eine studenten wohnugn beziehen.
Na ja so oder so ein wettrennen durch die ämter ist vorprogramiert! Sie sollte sich beraten lassen und auch erläutern, dass sie nicht mit ihren Großeltern weiter unter einem Dach leben kann!

Ganz genau sagen kann ich es leider nicht aufjeden fall wird das nciht shcnell gehen...
vielleicht ist ja jemand im forum der in so nem amt arbeitet und besser bescheid weiß.
"Ein erstes Zeichen beginnender Erkenntnis ist der Wunsch, zu sterben. Dieses Leben ist unerträglich, ein anderes unerreichbar" (zitat, Franz Kafka)
................
................
Kontrolle löst keine Probleme.
Sie erschafft Neue!



Von:    Rodo 09.08.2007 16:14
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Wenn sie an einer Uni studiert die nicht in derselben Stadt liegt wie ihr derzeitiger Wohnort, dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Mein Bruder und ich sind Halbwaisen, wir bekommen beide den vollen Bafög-Satz und mit der Wohnung gab es da gar keine Probleme weil ich sechs Stunden von zuhause weg wohne, und mein Bruder neun.

Kindergeld kriegen die Erziehungsberechtigten, nicht das Kind. Meine Mutter will das selber behalten und mein Bruder und ich bekommen nur Halbwaisenrente (wird bei Ausbildung bis 25 oder so weitergezahlt) und Bafög.
"homo homini lupus est"
Thomas Hobbes, Leviathan



Von:    Teyl 09.08.2007 16:50
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
> Kindergeld kriegen die Erziehungsberechtigten, nicht das Kind.

Das stimmt so nicht, wenn das 'Kind' in einer eigenen Wohnung wohnt. Denn steht ihm das Kindergeld zu.
You might say everyone of us is a fiddler on the roof
trying to scratch out a pleasent simple tune
without breaking his neck



Von:    grmblmonster 09.08.2007 16:48
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Ich beziehe auch Halbwaisenrente und bekomme Kindergeld weiterhin, das ist gar kein Problem.

Das Ganze läuft so ab:
Du musst sowohl für das Kindergeld als auch die Halbwaisenrente jährlich nachweisen, dass du noch studierst oder in einer Ausbildung bist. Bei der Halbwaisenrente bekommst du sogar eine Aufforderung dazu. Theoretisch müsste die Halbwaisenrentenversicherung auch jetzt schon immer wieder nach Schulbescheinigungen gefragt haben.

Bafög kann sie auch beantragen, also gibt's da überhaupt keine Probleme.
Es gibt kein neues Gesetz zu dem Thema, das läuft genau so und nicht anders.
Hearts on fire!
Zuletzt geändert: 09.08.2007 16:49:20



Von:    Alaiya 09.08.2007 17:16
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Das Problem ist, dass sie eine kleine Schwester hat und sie angst hat, dass die in ein Heim muss (weil die hat keine Probs mit den Großeltern) wenn sie beim Jugendamt oder so sagen würde, dass das zusammenleben mit den Großeltern für sie unzumutbar ist *seufz*
Sie will in ein Studentenwohnheim, aber Uni wird Paderborn oder Bielefeld (wahrscheinlicher Bielefeld) sein und vom aktuellen Wohnort aus sind das eine 20 Mins und das andere 1:30 Std...



Von:    grmblmonster 09.08.2007 22:35
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Warum sollte ihre kleine Schwester ins Heim kommen, nur weil sie auszieht? Das sind rechtlich gesehen zwei vollkommen unterschiedliche Fälle. Außerdem kommt so schnell niemand in ein Heim.

Bekommt doch mal bitte nen Realitätsbezug!
Hearts on fire!



Von:   abgemeldet 09.08.2007 22:54
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
Sofern es für den erziehungsberechtigten eine zumutbare finanzielle Belastung darstellt, ist der erziehungsberechtigte laut BGB verpflichtet für die Lebens- und Unterhaltskosten deiner Freundin aufzukommen.(bei Weigerung wird das geld vom Staat per Gericht eingefordert)

Ist es eine unzumutbare Belastung, zahlt der Staat. :O





Von:    Nienchen 10.08.2007 09:43
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Da deine Freundin studiert betrifft sie das überhaupt nicht, weil das zum ALG II gehört.

Und ein Student/Schüler kann kein ALG II beantragen, das schließt sich aus.
"Laut einer Untersuchung des Institutes für zeitgemäße Insubordination überzeichnet die Verwendung der Überreaktion eine explizit positive Qualität des transaktionssicheren Synergieeffektes und synthetisiert meistens eine Fiktion als Metapher zur Hypothese des Gültigkeitsbereiches."
Bullshit-Generator



Von:   abgemeldet 10.08.2007 12:13
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
Ja, wenn sie studiert. Sie will studieren "wenn sie mit dem abi fertig ist".

>Und ein Schüler kann kein ALG II beantragen, das schließt sich aus.

Das stimmt so aber nicht. :O
(mit ALG II meinst du Hartz IV?!)

Ich kann mal raus suchen, wie das genau war. Denn ein Bekannter von mir hat während seines Abis Hartz IV empfangen. Er wohnte nicht mehr bei seinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Möglichkeit, dass "schüler-Bafög" zu empfangen hat sich als umständlich herausgestellt, so dass er Hartz IV beantragt hat.
Zuletzt geändert: 10.08.2007 12:20:30



Von:    Nienchen 10.08.2007 12:43
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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> Ja, wenn sie studiert. Sie will studieren "wenn sie mit dem abi fertig ist".
>
> >Und ein Schüler kann kein ALG II beantragen, das schließt sich aus.
>
> Das stimmt so aber nicht. :O
> (mit ALG II meinst du Hartz IV?!)
>
> Ich kann mal raus suchen, wie das genau war. Denn ein Bekannter von mir hat während seines Abis Hartz IV empfangen. Er wohnte nicht mehr bei seinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Möglichkeit, dass "schüler-Bafög" zu empfangen hat sich als umständlich herausgestellt, so dass er Hartz IV beantragt hat.



Man kann Hartz IV nicht beantragen, das ist der Name der Reform. Nummer IV beinhaltet die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld.
Wer ALG II bezieht, bezieht die veränderte Form der Sozialhilfe.

Glaub mir, das stimmt, ich bin Schülerin und bekomme für mich selbst nur Bafög. ALG II kann ich nicht beantragen, da ich "dem Grunde nach" Bafög-förderungswürdig bin.

Solang man sowas nicht selbst bekommt gebe ich nichts auf "Bekanntengeschichten", weil da der andere immer die Hälfte vergisst oder die Sache falsch versteht.

Man bekommt als Schüler/Student/Azubi nur ALG II, wenn man die Voraussetzungen für Bafög/BAB nicht erfüllt.
Hieße z.B. keine Vollzeitschule (es gibt einen Mindeststundensatz in der Woche) oder es ist eine normale weiterführende Allgemeinbildende Schule des ersten Bildungsweges. (Was ja der Fall zu seinen scheint, btw. nur weil etwas zu "umständlich" ist, sollte man nicht immer den bequemsten Weg gehen, wundert mich, dass der Sachbearbeiter das zugelassen hat.)

Aber wie gesagt, man bekommt es nur, wenn man die anderen Möglichkeiten nicht bekommt.
ALG II ist _immer_ nachrangig, heißt also, dass zuerst alle anderen Gelder beantragt/eingefordert (z.B. Unterhalt der Eltern, diese sind für die Erstausbildung zuständig, nicht die Allgemeinheit!) werden müssen.

Das ist aber lang nicht der Normalfall, daher sind es immer wieder mal Ausnahmen, die recht selten vorkommen. Studenten bekommen z.B. nur Mehrbedarfe und ALG II für evt. vorhandene Kinder.
Wer also einfach so beantragt, ohne vorher die anderen Wege gelaufen zu sein, der wird sehr schnell eine Ablehnung erhalten.


@Alaiya
Deine Freundin sollte zusätzlich noch Wohngeld beantragen, außerdem hat sie Anspruch auf Unterhalt, solang sie ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hat.
Was will sie denn nach dem Auszug machen?

"Laut einer Untersuchung des Institutes für zeitgemäße Insubordination überzeichnet die Verwendung der Überreaktion eine explizit positive Qualität des transaktionssicheren Synergieeffektes und synthetisiert meistens eine Fiktion als Metapher zur Hypothese des Gültigkeitsbereiches."
Bullshit-Generator



Von:   abgemeldet 10.08.2007 12:56
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
kannst du dir ja mal angucken. Ich habe keine lust, dass jetzt rauszuschreiben. :P

Hartz IV für Schüler und Auszubildene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/auszubildene0344e199030cc990a.php
Zuletzt geändert: 10.08.2007 12:56:49



Von:    TonaradossTharayn 10.08.2007 13:02
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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>>Deine Freundin sollte zusätzlich noch Wohngeld beantragen

Wohngeld bekommt man nur, wenn man nicht Bafögzahlungsfähig ist. Heißt, wenn sie Bafög bekommt, bekommt sie kein Wohngeld mehr. Ich wurde jedenfalls abgeschmettert ;)
Reita: "ha" Aoi: "ha" Reita: "ha" Aoi: "ha" Reita: "ha"
Aoi: H. A.!
Reita: ...
Aoi: "ha" Reita: *lol*
[Aoi und Reita von Gazette als Aoi Poster signiert]



Von:    Nienchen 10.08.2007 13:45
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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> Wohngeld bekommt man nur, wenn man nicht Bafögzahlungsfähig ist. Heißt, wenn sie Bafög bekommt, bekommt sie kein Wohngeld mehr. Ich wurde jedenfalls abgeschmettert ;)

Hm? Warum krieg ich dann Wohngeld? Ach ja... ich krieg Schülerbafög.
Edit:
Nee Quark, man kriegt 'nen Mietzuschuss:
Mietzuschuss für Auszubildende, Studierende und Schüler

Auszubildende, Studierende und Schüler können seit beginn des Jahres unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Miete und Heizkosten erhalten. Diesen Zuschuss kann erhalten, wer tatsächlich BAFöG oder BAB oder Ausbildungsgeld (für behinderte Auszubildende) bezieht und bei dem/der die realen Wohnkosten höher sind, als der hierfür in der Ausbildungsförderung vorgesehene Pauschalbetrag.

Ich schätze mal deine Miete ist wohl zu gering. (Wobei das ja ein glücklicher Zustand ist... Wenn ich da an meine 382 Euro denke *tilt*)

@gitaro0
Da steht genau das drin, was ich da oben geschrieben habe. ;)


"Laut einer Untersuchung des Institutes für zeitgemäße Insubordination überzeichnet die Verwendung der Überreaktion eine explizit positive Qualität des transaktionssicheren Synergieeffektes und synthetisiert meistens eine Fiktion als Metapher zur Hypothese des Gültigkeitsbereiches."
Bullshit-Generator
Zuletzt geändert: 10.08.2007 13:49:12



Von:   abgemeldet 10.08.2007 14:00
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
stimmt, du hast oben ja auch geschrieben, dass man das erst bekommt, wenn man kein schüler-bafög antrag gewährt bekommen hat. :P ok bin weg cya



Von:    Sironi19 10.08.2007 13:12
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
Also, ich bin auch schon mit 17 zu Hause ausgezogen. Es ist schwer, aber deiner Freundin stehen weiterhin Halbwaisenrente und Kindergeld zu. Da kann ihr keiner was zu sagen. Was ihre weitere finanzielle Entwiklung angeht, sprich, wo sie Unterstützung bekommt, kann ich dir auch leider nicht so genau sagen. Am besten geht sie zum Arbeitsamt und lässt sich dort beraten. Oder zum Finanzamt, die sind da wesendlich freundlicher und hilfsbereiter.
Ich hoffe, bei deiner Freundin wird alles gut gehen.
Jeder hat das Recht, dumm zu sein.
...
Einige missbrauchen dieses Recht leider ständig



Von:    Ermelin 06.09.2007 16:45
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Ich bin auch Halbwaise und stehe gerade vor dem selben Problem ^^° Solange deine Freundin noch in Ausbildung ist und das nachweisen kann (z.B. Studium), dann müsste sie Kindergeld bekommen bis sie 25 ist, und Waisenrente bis 27. Nachdem sie über 18 ist müsste die Waisenrente auch direkt an sie ausgezahlt werden, es sei denn sie erlaubt, dass das Geld wieterhin an ihre Großmutter/ ihren Vater geht. Es gibt dabei allerdings auch massig Ausnahmeregelungen, die einen wahnsinnig machen können ._.

Ich zum Beispiel stehe gerade vor so einem Problem mit dem ich so gar nicht weiterkomme. Ich sollte eigentlich weiterhin meine Halbwaisenrente bekommen, aber in dem Brief die die Deutsche Rentenversicherung mit heute geschickt hat, stand folgender Satz:
"4.3 Verlegt die Waise ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990 in das Beitrittsgebiet, so kann dies zu einer Minderung oder einem Wegfall der Waisenrente führen."

Heißt das etwa, dass die mir die Rente kürzen, die ich verdammt nochmal brauche, um zu leben- nur weil ich in Jena studiere und nicht in München?! Bringt es eventuell etwas, meine Studentenwohnung nur als Zweitwohnsitz zu melden? *seufz*
Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen könnte...
...in Übereinstimmung mit der Prophezeihung.



Von:    Medialuna 06.09.2007 16:53
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Jena liegt im Ausland? o_O




Von:    Ermelin 06.09.2007 17:11
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Nein... Aber Jena liegt außerhalb des Bundesgebiets nach dem Stand von vor 1990. Also in der ehemaligen DDR O__o° Und die behandeln das als würde ich in den Irak gehen, oder so...
...in Übereinstimmung mit der Prophezeihung.



Von:    Medialuna 06.09.2007 17:37
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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> Nein... Aber Jena liegt außerhalb des Bundesgebiets nach dem Stand von vor 1990. Also in der ehemaligen DDR O__o° Und die behandeln das als würde ich in den Irak gehen, oder so...

Hast recht, wenn man sich den text genauer durchliest...
Vielleicht ist der noch vor dem Mauerfall entstanden? Deutschland ist Deutschland, ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht wo du hinziehst. In dem Text steht ja auch, 'kann zu einer Minderung oder einem Wegfall [...]führen.' Die Betonung liegt auf 'kann'.
Ich bezweifle, dass einem Studenten Gelder gestrichen werden.
Zuletzt geändert: 06.09.2007 17:37:42



Von:    Ermelin 07.09.2007 12:33
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Ich habe jetzt einfach mal dort angerufen *hust* Immerhin habe ich nach drei Weiterleitungen jemanden am Telefon gehabt, der meine Frage beantworten konnte. ó_ò
Es stand glorreicher Weise nicht dabei, dass sich dieser Absatz auf ein Erwerbseinkommen bezieht. Wenn ich auf dem Gebiet der damaligen BRD Geld verdiene, dann darf ich etwa 450 Euro netto (oder mehr? *nicht sicher bin*) verdienen ohne dass die Rente davon beeinflusst wird. Wenn ich in die ehemalige DDR umziehe, sind das nur 406 Euro im Monat.
Ich weiß zwar nicht, weshalb die mir das in dem Brief nicht gleich so schreiben konnten- aber vielleicht sind die Beamten dort einsam und freuen sich, wenn sie mal angerufen werden? xD

Ich bin auf jeden Fall mal riesig erleichtert...
...in Übereinstimmung mit der Prophezeihung.
Zuletzt geändert: 07.09.2007 12:35:09



Von:   abgemeldet 06.09.2007 16:57
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Wer BAföG bekommt, bekommt kein Wohngeld, da Geld für's Wohnen beim BAföG inbegriffen ist (gilt für Studenten).
Wer bekommt bisher das Kindergeld für deine Freundin überwiesen? Es dürfte mit Einverständigung dieser Person (vermutlich die Oma)kein Problem sein, dass das Kindergeld zukünftig auf das Konto deiner Freundin überwiesen wird. Genauso mit der Rente.
Und sie muss daran denken, wenn sie noch nicht 17 ist, braucht sie überall die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, alsi nix mit "Nacht und Nebel" Aktion.
Allerdings, wenn sie nach Abi auszieht, dann tut sie, was viele danach tun... einfach mal BAföG beantragen (rechtzeitig) -fertig.
Geliebt zu werden, kann eine Strafe sein. Nicht wissen, ob man geliebt wird, ist Folter. (R. Lembke)



Von:   abgemeldet 18.06.2017 18:10
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
ich möchte gern noch bei meinen Pflegeeltern wohnen

allein würde ich womöglich verhungern





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