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Thread: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpackungen

Eröffnet am: 13.05.2016 12:31
Letzte Reaktion: 17.05.2016 12:35
Beiträge: 6
Status: Offen
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- Wettbewerbe




Verfasser Betreff Datum
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 Nellz Tombow sucht Manga-Zeichner fü... 13.05.2016, 12:31
 Wizi Tombow sucht Manga-Zeichner fü... 13.05.2016, 18:53
kleinnagini Tombow sucht Manga-Zeichner fü... 13.05.2016, 19:12
 Nellz Tombow sucht Manga-Zeichner fü... 17.05.2016, 11:21
kleinnagini Tombow sucht Manga-Zeichner fü... 17.05.2016, 11:47
 Nellz Tombow sucht Manga-Zeichner fü... 17.05.2016, 12:35
Seite 1



Von:    Nellz 13.05.2016 12:31
Betreff: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpacku... [Antworten]
Hat sich erledigt, da Auftrag bereits vergeben ist.
Zuletzt geändert: 25.05.2016 11:38:23



Von:    Wizi 13.05.2016 18:53
Betreff: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpacku... [Antworten]
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Wenn ihr Bilder für eine Produktverpackung möchtet, um damit sicherlich auch Geld zu verdienen, sind die Namensnennung, das Interview und die Verlinkung doch hoffentlich Zusätze zur vertraglich geregelten Bezahlung, oder? Ihr versucht hier nicht wirklich als Unternehmen, das "höchste Qualität" garantiert, von unerfahrenen Zeichnern Dienstleistungen zu erschleichen, die ansonsten drei- bis vierstellige Beträge kosten würden?



Von:   abgemeldet 13.05.2016 19:12
Betreff: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpacku... [Antworten]
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Schön, dass Ihr mit Zeichnern zusammen arbeiten wollt! :) Allerdings solltet Ihr Euer Angebot vielleicht nochmal überarbeiten, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass Ihr kostenlose Illustrationen abgreifen wollt. Sowas wird leider viel zu häufig versucht -- gerade da, wo viele junge, unerfahrene Zeichner unterwegs sind -- und Ihr wollt sicher keine Missverständnisse aufkommen lassen.

Was die Namensnennung des Illustrators angeht, so ist das kein netter Bonus oder gar eine Bezahlung, sondern ein Recht, auf das diese/r selbstverständlich bestehen kann: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html

Außerdem muss die Nutzung eines Werks angemessen vergütet werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html

Ansonsten empfehle ich diese Broschüre: http://www.io-home.org/io-data/pdf_pool/IO-ErfolgreichMitIllustratoren.pdf
IM EISLAND ~ Band 1 ~ Band 2 ~ Band 3
#ilovegermanmanga
Zuletzt geändert: 13.05.2016 19:13:11



Von:    Nellz 17.05.2016 11:21
Betreff: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpacku... [Antworten]
siehe oben
Zuletzt geändert: 25.05.2016 11:38:47



Von:   abgemeldet 17.05.2016 11:47
Betreff: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpacku... [Antworten]
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Alles klar! :)

Nur:

Für eine Vergütung in € ist es wichtig, dass der Zeichner eine Umsatzsteuer-Nr. hat, sonst können wir leider keinen Betrag auszahlen. Interessenten ohne Umsatzsteuer-Nr. ....

Da habt Ihr womöglich was durcheinander gebracht -- Ihr meint sicher die ganz normale (Einkommens)steuernummer.
Die muss Euer/eure Illustrator/in in jedem Fall haben.

Eine Umsatzsteuernummer müssen Freiberufler erst ab 17.500 € Umsatz im Jahr haben. Bis dahin gelten sie als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und müssen/können keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
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Zuletzt geändert: 17.05.2016 12:01:55



Von:    Nellz 17.05.2016 12:35
Betreff: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpacku... [Antworten]
siehe oben
Zuletzt geändert: 25.05.2016 11:39:12





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