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Mitgliederversammlung 2018 - Frist für Satzungsänderungsanträge

Autor:  Ani
Dieses Jahr findet die Mitgliederversammlung des Animexx e.V.s am 12.05.2018 in München statt. Neben den Vorstandswahlen und der Genehmigung des Haushaltsplanes haben die Mitglieder des Vereins außerdem die Möglichkeit die Vereinssatzung zu ändern.
Hierzu heißt es in der Satzung: "Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind beim Vorstand spätestens 60 Tage vor der Versammlung in Textform einzureichen."

Gemäß Art. 7 (5) der Vereinssatzung hat man also nun noch bis zum 13. März 2018 Zeit, Satzungsänderungsanträge in Textform an den Vorstand einzureichen.
Eingereicht werden können diese Anträge von Vereinsmitgliedern direkt im offiziellen Anträgesystem des Vereins. Im dazugehörigen Vereinsforum besteht dann auch vorab schon die Möglichkeit über die eingereichten Satzungsänderungsvorschläge zu diskutieren.

Auch allgemeine Anträge zur Tagesordnung können gemäß Art. 7 (4) der Satzung nur bis 14 Tage vor der Versammlung im Anträgesystem eingereicht werden. Dies wäre also dieses Jahr bis zum 28. April 2018.
Ein Antrag zur Tagesordnung wäre zum Beispiel ein Antrag um einen Tagesordnungspunkt in zwei Tagesordnungspunkte aufzuspalten.

Nutze die Chance um einen Beitrag zum Vereinsgeschehen zu leisten! 
Wir würden uns freuen, dich auf der Mitgliederversammlung zu sehen.

Dein
Animexx Vorstand
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Datum: 25.02.2018 14:32
 Ani
>Der Passus bezieht sich auf den Geschäftsführer, dieser kann vom Vorstand bestellt werden. Das ist keine Regelung die für den Vorstand gilt, sondern eben nur für die genannte Person (die auch vorstandsmitglied sein kann, aber nicht muss)

Ich habe unbeabsichtigt nicht zwischen Geschäftsführer und Vorstandsmitgliedern unterschieden.
Danke für die Korrektur.
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Datum: 25.02.2018 14:32
 Ani

Bedeutet das, wenn jemand in der Satzung das möchte, diese Regelung ändern kann, sodass auch nicht-Vereinsmitglieder in den Vorstand kommen können? Dass derjenige einen Antrag dazu stellen kann, dass die Regelung geändert wird? :o

Ja, das mit dem anwesend sein, ist bei mir auch so eine Sache. Die Orte sind oft sehr weit weg, ich hab kein Auto und, nya...
Mit freundlichen Grüßen: Aurora-Silver
Bastelei-Freischalter, ALB Auswähler und Helpdesk-Mitarbeiter

Auch auf deviantART zu finden :)
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Datum: 25.02.2018 15:05
 
ich wollt hierauf einzeln antworten, damit es nicht zu unübersichtlich wird :)
 
KageyamaTobio:
>
> Demnach wäre es folglich möglich, eine Satzungsänderung zu beantragen, damit die Möglichkeit besteht, externe Personen zukünftig in den Vorstand zu wählen.
>
 
ja

> Den Antrag auf Satzungsänderung können allerdings auch nur Vereinsmitglieder stellen. Als Nicht-Mitglied (aber Animexx-User) müsste man sich also über Umwege (eventuell in Absprache mit einem Mitglied) Gehör verschaffen.
>
> Oder kann ich den von  Ani aufgeführten Artikel 7 [Einberufung der Mitgliederversammlung] (5)
> Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind beim Vorstand spätestens 60 Tage vor der Versammlung als Vorschlag mit Begründung in Textform einzureichen. Der Vorschlag kann während der Versammlung noch verbessert oder geändert werden, soweit der Sinn des ursprünglichen Antrags erhalten bleibt.
> auch für Nicht-Mitglieder auslegen, weil es nicht explizit ausgeschlossen ist, wer die Satzungsänderungen beantragen darf? (Es sei denn, ich habe es überlesen, bzw. noch nicht entdeckt, weil ich nicht alle Artikel gelesen habe.) Das der Antrag-Steller aufgrund seiner Nichtmitgliedschaft nicht vor Ort sein würde, wie auch sein fehlendes Stimmrecht, wären irrelevant, solange der Antrag vorliegt.
>
 
Ich muss zugeben, dass ich das Einreichen mit dem Stimmrecht gedanklich in einen Hut geworfen habe. Bzw. es mir von der Sinnhaftigkeit logischer, dass eben nur die Mitglieder des Vereins an der Vereinsgrundlage "rumdoktern"
 
Ich finde allerdings keine explizite Regelung, weder gesetzlich noch in der Satzung, was die Einreichung betrifft. Ich kann das stellvertretend schon einstellen, und auch vor Ort vorbringen. Es wäre aber eventuell sinnvoll einen Thread hier zu erstellen: https://www.animexx.de/forum/kat1_10/ damit du (oder ihr) auch aktiv vorab diskutieren könnt. Ich denke halt, dass da sehr unterschiedliche Meinungen vorhanden sind. Ich kann natürlich nicht voraussehen, was die Mitglieder vor Ort abstimmen. Wir hatten in der Vergangenheit halt in anderen Zusammenhängen auch schon öfters mal diverse Diskussionen. Es gab auch schon mal einen Antrag, dass Vereinsmitgliedschaft keine Bedingung für den Aktivenrat sein soll. Das wurde auch auf einer Mitgliederversammlung abgelehnt. Intern wurde anschließend auch eine längere Diskussion geführt, ob man hier eine Änderung möchte oder nicht und das Gremium selbst hat entschieden Vereinsmitgliedschaft als Kriterium beibehalten zu wollen.
 
 
 
 
 
Beste Grüße
Ani
Datum: 25.02.2018 15:21
KageyamaTobio

> (Aus Interesse: Unterscheidest du dabei noch zwischen Animexx-Mitglied und Animexx-Nichtmitglied?)

Nein, würde ich nicht machen. Das kann im Prinzip jeder werden (und die Aufgabe kann in meinen Augen auch prinzipiell jeder gleichgut erfüllen, so er will).
Wenn die Satzung was anderes vorgibt, dann ist das natürlich das gute Recht, den Vorstandsposten auf die Mitglieder zu beschränken (die von animexx hatte ich mir nicht angeschaut, wollt ursprünglich nur anmerken, dass es eben auch mit Externen geht und wieso ich das so sehe^^)

> Die Haftung des Geschäftsführers ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Öhm... was genau sagt mir das jetzt? Das aus der Satzung zitierte scheint mir jetzt explizit auf den Geschäftsführer und nicht auf den Vorstand bezogen?

Quelle
Ich hab das jetzt kurz überflogen, weil ich grad nicht die Zeit hab, das ausführlich zu lesen, aber so wie das für mich aussieht haftet der Vorstand (gesetzlich) für sowohl Vorsatz und Fahrlässigkeit; kann aber durch ne Versicherung abgesichert werden (vermute mal, das gilt wie beim Geschäftsführer dann auch nur für leichte Fahrlässigkeit).
Und im Verhältnis Vorstand - Verein kann leichte Fahrlässigkeit per Satzung generell ausgeschlossen werden.

> Du sagst zwar, der Verein hält nicht für alles den Kopf hin, aber ich habe keine Größenrelation für Summen oder Fehler im Kopf, bei denen die Satzung nicht greifen würde.

Ich meine, es greift nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

> Mir ist auch kein Fall der letzten Jahre bekannt, bei denen es zu so einer Problematik kam und eine Einzelperson finanziell sanktioniert wurde.

Ich wollt auch nie sagen, dass der Verein nicht ordentlich geführt wird oÄ - denn dann ist ja nachvollziehbar, dass dir da nix bekannt ist^^

muss aber jetzt mal kurz anmerken: ich bin in der Thematik nicht so tief drin, dass ich mich nicht auch in einem Punkt irren könnte


 Ani

> Wieso sollten für Nichtvereinsmitglieder andere gesetzliche Grundlagen gelten als für Vereinsmitglieder?

Ich komm nicht mit, ich seh grad nicht, wo ich das gesagt hab?

Ich sagte soweit ich das nachvollziehen kann nur bezogen auf Externe, dass sie prinzipiell Vorstand werden können und wenn sie [vorsätzlich oder fahrlässig] Bockmist bauen, der Verein nicht zahlt. Deshalb sollten sie durchaus ein Interesse haben, den Verein ordentlich zu führen. Woraus du schließt, dass nicht dasselbe auch für einen Vorstand gilt, der Vereinsmitglied ist, leuchtet mir grad nicht so ein...?

(und nur um das noch mal kurz anzumerken: es war ein genereller Einwand, daher kein spezieller Animexxbezug in meinem vorherigen Posting)
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Datum: 25.02.2018 15:31
Aurora-Silver:

> Bedeutet das, wenn jemand in der Satzung das möchte, diese Regelung ändern kann, sodass auch nicht-Vereinsmitglieder in den Vorstand kommen können? Dass derjenige einen Antrag dazu stellen kann, dass die Regelung geändert wird? :o
 
Gesetzlich wäre das zulässig, jup. Es muss halt nur die entsprechende Mehrheit der Stimmen erhalten: "Die Mitgliederversammlung entscheidet über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins mit der Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden, wobei Enthaltungen mitgerechnet werden"
 
Auf der Versammlung sind nun mal großteils zahlende Vereinsmitglieder. Ich kann mir auch vorstellen, dass sich viele enthalten würden. 


> Ja, das mit dem anwesend sein, ist bei mir auch so eine Sache. Die Orte sind oft sehr weit weg, ich hab kein Auto und, nya... 
 
Deswegen wandern wir in Deutschland umher, aber ja wenn man nicht aus einer Großstadt kommt hat man wohl leider immer einen gewissen Anfahrtsweg. :/
Beste Grüße
Ani
Datum: 25.02.2018 15:49
 Ani

> steht dafür der Verein nicht finanziell grade, egal ob du vereinsmitglied bist oder nicht. 

Hab soweit ich sehen kann nie was anderes behauptet, nur eben nicht explizit geschrieben, weil meine Argumentation sich nur darauf bezog, wieso generell genauso gut Externe in den Vorstand gewählt werden können, wenn das nicht ausgeschlossen wird. Da gab es ja auf S. 1 verschiedene Ansichten, war mein Eindruck.
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Datum: 25.02.2018 16:32
Da ich endlich mal nur knapp 200km vom Versammlungsort weg bin und ich vllt auch um den Dreh rum Zeit hab, würd ich schon ganz gern kommen. Was muss ich denn alles mitbringen?
Mitgliederausweis?
„Optimismus ist, bei Gewitter auf dem höchsten Berg in einer Kupferrüstung zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen.“
―Terry Pratchett
 
... oder es ist einfach Frustration gegenüber den Göttern ... ;D
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Datum: 05.03.2018 18:20
abgemeldet:

> Hab soweit ich sehen kann nie was anderes behauptet, nur eben nicht explizit geschrieben, weil meine Argumentation sich nur darauf bezog, wieso generell genauso gut Externe in den Vorstand gewählt werden können, wenn das nicht ausgeschlossen wird. Da gab es ja auf S. 1 verschiedene Ansichten, war mein Eindruck.
 
hab vergessen zu antworten, sry :'D Weil du eben Externe dazugeschrieben hattest, klang es für mich erstmal so als ob ihr dann meint das es für "intern" / Vereinsmitglieder nicht so wäre. Hab nochmal über die Antworten drüber gelesen und entschuldige mich für das Missverständnis. Hab das dann tatsächlich einfach falsch reingelesen und deswegen auch die komische Nachfrage XD
Beste Grüße
Ani
Datum: 07.03.2018 12:48
Hey

Ich frag mich so wieso, der Vorstand so einen großen Unterschied macht zwischen Zahlende Mitglieder und nicht Zahlende Mitglieder. Ich bin Vereinsmittglied (ich nens jetzt mal der Unteren Stufe, da ich nur den Grundbetrag von 12 € zahle) und gegenüber denjenigen die nicht keinen Vereinsbeitrag zahlen, habe ich kaum Vorteile.
O.k. ich würde Karten für diverse Events wie z.B. die Animuc billiger bekommen, ein Vorteil
und ich kann an dem monatilichen Treffen teilnehmen, wenn ich denn schnell genug bin um eine Nummer zu bekommen.
Wenn der Grundgedanke ist, dass mit diesem geringen Beitrag sich jeder auch die finanziell nicht so gut darstehen, diesen Verein beitreten können, dann finde ich sollte über diesen Betrag alles andere als freiwillige Spende gelten und nicht so. Denn dies gibts im keinen Verrein, alle Mittglieder zahlen den gleichen Mitgliederbeitrag.
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Datum: 07.03.2018 13:25
Hi Usaria,
kaum Vorteile sind immer noch Vorteile, die andere nicht haben. Ob du davon Gebrauch machst oder nicht, spielt für den Verein und auch Nicht-Vereinsmitglieder keine Rolle.

>Denn dies gibts im keinen Verrein, alle Mittglieder zahlen den gleichen Mitgliederbeitrag.

Das ist so nicht korrekt. Es gibt viele Vereine, die bei ihren Mitgliedsbeiträgen Unterschiede machen. Das kann bereits beim Alter in der Klassifizierung anfangen oder auf aktive und passive Mitglieder hinauslaufen. Dabei gibt es viele verschiedene Staffelungen.
Bei mir im Volleyballverein war das beispielsweise auch so. Junge Mitglieder haben einen weitaus geringeren Beitrag gezahlt als Lebensältere. Das hatte oft mit Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen ihrer Aktivität zu tun - beispielsweise der Ligabetrieb, der finanziert werden musste. Rentner haben sich oft als passive Mitglieder eintragen lassen, die zwar den Sport selbst nicht mehr ausführen konnten, den Verein aber weiter finanziell unterstützen wollten. Über einen regelmäßigen Beitrag, statt über eine Spende, hatten sie so weiterhin die Möglichkeit zu Versammlungen zu kommen, um den Werdegang des Vereins auch weiterhin verfolgen (und durch Stimmrecht beeinflussen) zu können. Ihre Beitrag fiel dennoch geringer aus, weil rückwirkend nicht in sie investiert werden mussten.

Ich finde, dass du mit deiner Aussage: "sollte über diesen Betrag alles andere als freiwillige Spende gelten" so oder so recht hast. ;-) Jeder, der freiwillig über den Economy Beitrag hinaus bezahlt, investiert freiwillig mehr, als er müsste. Die Vereinsmitgliedschaft wird nicht vom Status (Economy, Standard, Gold) geprägt - weitere Vorteile gibt es daher nur online.

~~~

abgemeldet,
ganz vergessen! Entschuldige. Ich wollte dir noch sagen, dass ich dir diesbezüglich:
>Ich wollt auch nie sagen, dass der Verein nicht ordentlich geführt wird oÄ - denn dann ist ja nachvollziehbar, dass dir da nix bekannt ist^^
nichts unterstellen wollte. Es tut mir leid, wenn du es so verstanden hast. Mir ging es nur darum, meine eigene Unwissenheit über den Hintergrund festzuhalten. :-)

Liebe Grüße,
Kageyama
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