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WUNSCH

Kapitel 2 - Zwei Monate, von lachende_goettin

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Kommentare zu dieser Seite (9)

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Von:  Pentragon
2012-05-04T12:01:26+00:00 04.05.2012 14:01
also dafür das du Hände zeichnen überhaupt nicht magst, sind sie im ersten Panel sehr genial geworden!
Und ich kann mir gut vorstellen das Ernst sie gerne bei einer anderen Gelegenheit kennen gelernt hätte. Aber vielleicht findet Jetta in ihm jemanden zum reden
Von:  YamiTama13
2012-03-17T19:23:09+00:00 17.03.2012 20:23
*gerichtes, nicht *gesetzes, ich Dösbaddel... Und ich vergaß zu erwähnen, dass meines Informationsstandes nach eine weitere Errungenschaft des Betreuungsrechtes ist, dass das Ende der Betreuung offiziell definiert wird.
Von:  YamiTama13
2012-03-16T19:54:57+00:00 16.03.2012 20:54
Ich finde den Gesetzestext nicht mehr... (Hatte ich mal für eine Blogdiskussion rausgesucht.) Aber auch bei Minderjährigen (Ich weiß, dass Jetta wohl schon volljährig ist, wenn sie ihre Abschlussprüfung abgelegt hat.) ist eine Zwangseinweisung nicht ohne Weiteres möglich.
Ein Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes hat bestätigt, dass auch bei (psychisch) Kranken die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland in höchstem Grade schützens- und achtenswert sind und eine Zwangseinweisung in die Psychatrie daher nur dann gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden darf (impliziert ja schon das Wort Zwang), wenn 1. eine akute Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen besteht und/oder 2. eine akute Gefahr für Leib und Leben der Personen im Umfeld des Betroffenen aufgrund der Krankheit des Betroffenen bestehen und nicht durch andere Maßnahmen, beispielsweise ambulante Therapien etc., abgewendet werden können.
Hierbei muss man aber auch bedenken, dass eine Zwangseinweisung nicht automatisch eine Zwangsbehandlung einschließt. Auch müssen mehrere Sachverständige angehört und diverse juristische Instanzen durchlaufen werden, um Missbrauch und Fehldiagnosen zum Nachteil des Betroffenen auszuschließen.
In diesem Sinne existiert z.B. auch keine Entmündigung mehr. Stattdessen ist dieser Teil im Betreuungsrecht aufgegangen.
Ein Betreuer übernimmt in diesem Sinne schon die Funktion eines Vormundes, z.B. Vertretung gegenüber Behörden, aber der Unterschied zur früheren Entmündigung besteht darin, dass der Betreuer explizit verpflichtet ist, im Sinne und zum Wohle des Betreuten zu handeln (Was sich durchaus gegenseitig ausschließen kann, aber ich will mich hier nicht mit Detailfragen aufhalten.) und dass der Betreuer zum einen vom Gericht als eine externe Person bestellt werden kann, als auch auf Antrag der Familie aus deren Mitte auswählen kann, wenn es das für angebracht/angemessen hält. (Als Beispiel: Würde ein Gericht Jettas Situation so sehen, wir wir als Leser sie mitbekommen, würde es beispielsweise ausschließen, dass Jettas Mutter oder irgendein anderes Familienmitglied (Beeinflussung oder Fortführung des Drucks aufgrund des Verhältnisses zum Großvater) die Betreuungspflichten wahrnimmt.).
Für Psychatrien sind Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten übrigens auch ganz praktisch! ;)
Von:  sawakooo
2012-02-03T21:33:30+00:00 03.02.2012 22:33
darf der Typ das überhaupt? Er ist schließlich nicht mir ihr verwandt.
Von:  Ikeuchi_Aya
2012-02-03T13:24:43+00:00 03.02.2012 14:24
Wieso macht er das? Ich würde mich in solchen Familienangelegenheiten NICHT einmischen. Und wie er schon meinte "UNSER Plan?" (<- Haha... da musste ich lachen. xD")
Hm.... aber vielleicht entscheidet er sich im entsprechenden Moment doch noch um!? Bin gespannt!
Von: abgemeldet
2012-02-03T12:12:37+00:00 03.02.2012 13:12
ich glaub man kann leute zwangseinweisen wenn es schon ziemlich hart kommt und man mit denen nix mehr anfangen kannn. hatte zumindest der freund von meim freund mit seiner freundin gemacht aber die hatte auch magersucht und hörte stimmen. '.'" die wurde dann entmündigt und ihre eltern bekamen dann die aufsichtspflicht zurück. O:
Von:  Bramblerose
2012-02-03T12:06:48+00:00 03.02.2012 13:06
Sie weiß schon, dass sie ihre volljährige Tochter nicht einfach so in die Psychatrie abschieben kann, ohne ihre Zustimmung xD' Das geht nur, wenn sie minderjährig wäre.
Von:  Kazu-chanX
2012-02-03T10:23:46+00:00 03.02.2012 11:23
Kranke Tuse, oh Mann. Sie war noch nicht mal bei nem Psychologen. Und jetzt gleich in die Klapse?
Von:  Lyrael_White
2012-02-03T08:35:41+00:00 03.02.2012 09:35
Inzwische ist mir ihre Mutter schon genauso "sympatisch" wie ihr Vater.
Und schuld sind immer die anderen.