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Thread: Verbote

Eröffnet am: 18.06.2011 23:59
Letzte Reaktion: 19.06.2011 22:09
Beiträge: 6
Status: Gesperrt
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- Fanfic-Fragen




Verfasser Betreff Datum
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 Schwesel Verbote 18.06.2011, 23:59
 Oni-giri Verbote 19.06.2011, 00:09
 Kore Verbote 19.06.2011, 01:14
 Bramblerose Verbote 19.06.2011, 20:18
 KeiraX Verbote 19.06.2011, 21:59
 Bramblerose Verbote 19.06.2011, 22:09
Seite 1



Von:    Schwesel 18.06.2011 23:59
Betreff: Verbote
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Ich habe mir die Verbote bei FFs jetzt schon ein paar Mal sehr gründlich durchgelesen, aber irgendwie habe ich nie etwas dabei gefunden, dass Inzest untersagt und mich würde wirklich mal interessieren, warum das so ist.
Meines Wissens ist Inzest gesetzlich verboten, warum dann nicht auch in FFs?



Von:    Oni-giri 19.06.2011 00:09
Betreff: Verbote
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Inzest ist nur bedingt verboten... mal den ganzen Rechtlichen Kram außer acht gelassen, Mord ist auch verboten kommt in jeder Form der Literatur aber vor.

Anders sieht es aus wenn eine Schrift z.B. Kinderpornografischen Inhalt enthält.(Damit sind nicht nur Bilder gemeint!) Dann ist diese Schilderung so nicht von einer "gigantischen" Schöpfungshöhe oder jemand Bedeutenden, im literarischen Milieu verfast, "Verboten"...



Von:    Kore 19.06.2011 01:14
Betreff: Verbote
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Wie Onigiri schon sagte, ist bei Inzest gesetzlich nur die Ausübung verboten, nicht aber die Darstellung. Anders als bei Kinder- und Jugendpornographie, wo es darum geht, das Konzept 'Kind (allgemein)' asexuell zu halten - also auch die Darstellung, und auch mit fiktiven Charakteren - dürfte es schwierig sein, mit einem Gesetz das Konzept 'MEIN/E Schwester/Mutter/Bruder/Vater/Kind' zu schützen.
Und da es sich bei FF-Charakteren nicht um richtige Menschen handelt... die einzigen Probleme, die man mit sehr viel Pech und zumindest theoretisch bekommen könnte, wäre eine Rufschädigungsklage im Falle von FF über Bands, Schauspieler u.Ä. Aber wie gesagt, das ist eher eine theoretische Gefahr.
Quoth the raven, "Eat my shorts"



Von:    Bramblerose 19.06.2011 20:18
Betreff: Verbote
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hi!
vielleicht bekomme ich hier eine antwort auf meine frage!
ich habe aktuell eine ff am laufen zu dem film megamind. dieser film beginnt mit einem monolog des hauptcharakters, der kurz seine geschichte erzählt und wie er dort hingekommen ist.
für meine ff habe ich mich an diesen monolog gehalten. allerdings hat er so wie er ist nur 128 wörter, statt der erlaubten 150 :/
es ist aber nur ein prolog. wird es wohl trotzdem gestattet?
ich möchte ungrene mehr wörter darein packen nur um die wörterzahl vollzubekommen. aber es vor ein kapitel setzten möchte ich auch nicht.
kann mir da jemand hier weiterhelfen?
Böse, blau, brilliant und kolossal charismatisch! ♥



Von:    KeiraX 19.06.2011 21:59
Betreff: Verbote
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Bramblerose:
Wenn du es auch als Prolog hochlädst, muss es nicht die geforderten 15o Wörter beinhalten. Prologe, Epiloge und Lyrik sind von dieser Regel ausgenommen.
Nur pass auf, dass, wenn du dich an den Monolog gehalten hast, genug Eigenleistung da ist und es keine reine Nacherzählung des Filmmonologes wird ;)
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Falter-Ava (c) Kore



Von:    Bramblerose 19.06.2011 22:09
Betreff: Verbote
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Nein, das hab ich nicht^^
Aber danke, das hat mir sehr geholfen!
Und was den Monolog angeht, hab ich den selben Aufbau genommen. Aber anstelle wie zb: 'Wie war mein Tag heute?' kommt bei mir:'Wie läuft mein Leben aktuell?' Oder so ähnlich, es gibt keine wortwörtliche Nachrede.
Ich hoffe das geht so^^
Böse, blau, brilliant und kolossal charismatisch! ♥



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