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Einzelposting: Zeichnungen (Hilfe): Zurückgestellt / Abgelehnt


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Von:    MG 29.07.2007 18:15
Betreff: Zurückgestellte / Abgelehnte Fanarts (Hi... [Antworten]
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abgemeldet

> Oh mein Gooooott! *kreisch und dann aufseufz* Ach leute, unter abzeichnen oder abmalen verstehe ich ganz ehrlich was, von dem bereits ein Bild existriert.

"Abzeichnen" ist das Wort im herkömmlichen Sinne. Nämlich
eine Vorlage zu haben. Ob diese nun lebt und atmet, stumm ist
wie ein Stillleben oder nur auf einem Foto existiert spielt
keinerlei Rolle. Allerdings... (siehe nächster Absatz)

> Darf ich doch, wenn ich dazu schreib, dass ich eine Person als Referenz verwendet habe, oder? Die Erlaubnis hab ich ja von ihr.

... bietet sich eine Referenzangabe eher an, wenn es gar kein
Originalbild gibt. Wir können das nämlich nicht nachweisen und
zB eine portraitierte Person kann jederzeit die Position ändern.

Referenzangaben sind allerdings freiwillig. Du kannst es reinsetzen,
musst aber nicht. Aber der Ehrlichkeit halber empfehle ich es
trotzdem.

Übrigens sind wir häufig auch auf die Bildbeschreibung angewiesen.
Wenn aus der Beschreibung nicht ersichtlich ist, dass es von einer
lebenden Person abgezeichnet wurde, dann gehen wir selbstverständlich
vom Vorhandensein eines Originalbildes aus [besonders wenn das
Bild von der Zeichenqualität nicht so recht in die Galerie passen will].
Das könnte mit in die Löschung des Fanarts eingeflossen sein.

Also: Eine gute Bildbeschreibung ist die halbe Miete ;)

(* es wird keinerlei Gewähr auf die Richige Angabe im Bezug des
Absatzes zum Thema 'Abgezeichnet vom lebenden Objekt' gegeben,
da dieser Fall nach meiner Erkenntnis bisher noch nicht so oft eingetreten
ist. Meine Ausführung dürfte allerdings als Begründung mehr als
ausreichend sein)

[MG]


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