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Einzelposting: Eigenen Douji produzieren+verkaufen


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Von:    cato 05.09.2009 12:49
Betreff: Eigenen Douji produzieren+verkaufen [Antworten]
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> zB ob man vielleicht steuerpflichtig wird oder
> einen Gewerbeschein braucht, wenn man die Sachen selber verkauft.

Steuerpflichtig wird man, sobald man Einnahmen von >4800€ im Jahr hat (also die 400€ im Monat), darunter nicht. Es kann sein, dass man schon eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man nur entsprechend viel einnimmt (also noch ohne die Druckkosten zu berücksichtigen), aber dann könnte man die Druckkosten vermutlich wieder als Werbungskosten absetzen, womit man wieder in den steuerfreien Bereich rutscht (es sei denn, man verdient _wirklich_ viel mit den Doujinshis ^^)

Da ich jetzt nicht glaube, dass der durchschnittliche DJ-Verkäufer DJs für mehr als 4800€ im Jahr verkauft, muss das Thema Steuern wohl nur die interessieren, die nebenher auch noch arbeiten.


Einen Gewerbeschein braucht man grundsätzlich erst, wenn das ganze einen "gewerblichen Charakter" hat - also _dauerhaft_ und mit _Gewinnabsicht_ betrieben wird. Wobei Künstler wiederum zu den Freiberuflern zählen, die davon von vorneherein nicht betroffen sind (wobei ich jetzt nicht weiß, ob man beim Verkaufen seiner Doujinshis wirklich als Künstler zählt, oder eher als Verleger).


Also ich denke mal, bei seinen ersten DJ-Gehversuchen braucht man sich mit den ganzen Steuer-Sachen noch nicht allzu viel rumstressen - erst wenn man das dann häufiger machen will...


Der urheberrechtliche Vorbehalt stimmt natürlich.
Wobei man richtig stellem muss, dass dagegen nicht die deutschen Behörden von sich aus vorgehen, sondern wenn dann die Lizenzinhaber. Behörden werden allenfalls auf Anzeige der Lizenzinhaber bzw. deren Vertreter tätig.
Bin hier nur System-Administrator. Am besten einfach ignorieren.
Zuletzt geändert: 05.09.2009 12:53:30

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