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Einzelposting: USK als JuSchG abschaffen?!


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Von:    mythico 15.09.2009 04:44
Betreff: USK als JuSchG abschaffen?! [Antworten]
Die Kernproblematik des Jugendschutzes wird mE sehr gut in dem Artikel "Die unsichtbare Hand" von Michael Paulwitz auf der Titelseite der aktuellen 'Jungen Freiheit' dargestellt (auch online über deren Website abrufbar - eine direkte Verlinkung ist allerdings leider nicht möglich):

Wovor genau aber müssen junge Menschen im öffentlichen Raum geschützt werden, und wie weit darf der Staat im Spannungsfeld zwischen Jugendschutz auf der einen, Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht auf der anderen Bürgerrechte einschränken? Und vor allem: Wer hat die Definitionshoheit darüber, was als „jugendgefährdend“ zu gelten hat?

Diese Fragen lassen sich - naturgemäß! - nicht zur allgemeinen Zufriedenheit beantworten...und so folgt also daraus:

Zu bewerten, mit welchen Meinungen ein Heranwachsender sich im Rahmen seiner Persönlichkeitsentwicklung beschäftigen soll oder besser nicht, steht staatlichen Stellen nicht zu – und erst recht nicht von ihm beauftragten Dienstleistern mit der Lizenz zum Zensieren.


Jugendschutz bedeutet zunächst einmal immer eine Einschränkung der Freiheit (die wir ja - angeblich - in diesem unserem Staate genießen). Die Einschränkungen erfolgen auf Basis eines 'Wertekatalogs', der sich im Laufe der Zeit wandelt --- vieles, was heute ganz selbstverständlich erlaubt ist, war in früheren Zeiten verboten; ebenso war manches, was heute verboten ist, in früheren Zeiten völlig alltäglich.

Wer nun die 'Jugend' für schutzbedürftig hält (vor den pöhsen Gefahren des realen Lebens), unterstützt damit gleichzeitig auch die Auswüchse der Filesharing-Parallelgesellschaft - wer unbedingt ein Spiel spielen will, für das er 'noch nicht alt genug' ist, hat schlichtweg keine Möglichkeit, sich das auf legalem Wege zu besorgen --- so werden selbst diejenigen, die gerne ein Original kaufen würden, in die Illegalität gezwungen, wo keinerlei Alterskontrollen stattfinden (und auch unser treusorgender Staat keine Umsatzsteuer einnehmen kann).


Welche Gefahren sollen für Minderjährige von 'ungeeigneten Inhalten' ausgehen? Wenn Eltern ihre Kinder gegen deren Willen vor Horrorfilmen absetzen, sind nicht die Inhalte die Gefahr, sondern die Eltern. Wenn die Kinder sich dagegen selbst für Horrorfilme entscheiden, wird auch die Gefahr, die davon hinsichtlich eventueller Schockeffekte ausgeht, nicht allzu groß sein - auch Kinder sind in der Lage, wegzusehen, wenn sie etwas nicht sehen wollen (und Kinder können - wenn man sie nicht gerade vor dem Fernseher ankettet - auch aufstehen und pfeifend weggehen, wenn sie den entsprechenden Film nicht sehen wollen---).

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