Zum Inhalt der Seite

Thread: Nachhilfe geben - was ist zu beachten?

Eröffnet am: 16.02.2010 19:24
Letzte Reaktion: 21.02.2010 00:17
Beiträge: 16
Status: Offen
Unterforen:
- Ausbildung




Verfasser Betreff Datum
Seite 1
 Lematique Nachhilfe geben - was ist zu b... 16.02.2010, 19:24
 Tentakel Nachhilfe geben - was ist zu b... 16.02.2010, 19:28
 Lematique Nachhilfe geben - was ist zu b... 16.02.2010, 19:32
 Ladeniel Nachhilfe geben - was ist zu b... 16.02.2010, 19:34
Nachhilfe geben - was ist zu b... 16.02.2010, 23:40
 Tentakel Nachhilfe geben - was ist zu b... 16.02.2010, 23:57
 Azamir Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 01:01
 Tentakel Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 01:10
Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 12:06
 Lematique Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 12:21
Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 12:30
 -Pan Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 14:59
Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 15:25
 Azamir Nachhilfe geben - was ist zu b... 17.02.2010, 15:25
 Feenk7nig Nachhilfe geben - was ist zu b... 20.02.2010, 02:32
 Lematique Nachhilfe geben - was ist zu b... 21.02.2010, 00:17
Seite 1



Von:    Lematique 16.02.2010 19:24
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
Hallo,

ich habe die Suchfunktion genutzt und beim schnellen durchsehen (es ist dringend) habe ich kein ähnliches Thema gefunden.


Ich möchte Nachhilfe geben und dachte bisher immer, dass das so mir-nichts, dir-nichts geht, nun meinte meine Mutter aber gerade, nachdem ich einen wundervollen Flyer erstellt hatte, dass man das dem Finanzamt melden muss, da die Eltern das steuerlich absetzen könnten.

Stimmt das? Was muss ich beachten wenn ich Nachhilfe geben möchte?

Ich bin selbst noch Azubi und habe meine Englischprüfung mit 1,1 abgelegt und dachte daher, dass ich da gut anderen helfen könnte. Also jetzt nichts richtig Lehrer-mäßiges, einfach von Schüler zu Schüler sozusagen.

Vielen Dank im Voraus



Von:    Tentakel 16.02.2010 19:28
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Alle Einnahmen die Du hast, egal durch was, musst Du in Deiner Lohnsteuererklärung angeben.

Sprich: Azubi Gehalt plus Einnahmen durch Nachhilfe ect.

AUch wenn jemand hier auf Mexx zB. FAs verkauft ,üsste derjenige das "für die Steuer" angeben.

LG

Das Drachi


EDIT: Dazu gehören zB. auch die Mangas die Du verkaufst. :-)
Zuletzt geändert: 16.02.2010 19:31:26



Von:    Lematique 16.02.2010 19:32
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
Weiß ich ja, aber die Sache, dass die Eltern das eben absetzen können <- muss ich da was machen? Ich kann denen doch keine Quittung geben? (Können im Prinzip schon, aber ich habe noch nie gehört, dass man das machen muss)



Von:    Ladeniel 16.02.2010 19:34
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
Lustigerweise wollte ich gerade heute auch einen Nachhilfethread aufmachen und frage hiermit höflichst an, ob man diesen Thread auch für andere Nachhilfefragen und -diskussionen nützen könnte.



Von:   abgemeldet 16.02.2010 23:40
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
Steuerlich kenne ich mich jetzt nicht so aus, aber was ich definitv weis:
Dein Chef muss damit einverstanden sein, dass du außerhalb deiner normalen Arbeitszeiten was dazuverdienst bzw arbeitest. Während der Ausbildung sind Nebenjobs egal welcher Art nur mit Erlaubnis von deinem Ausbildungsbetrieb ok.
Lass es dir auf jeden Fall schriftlich geben, ein Mädel aus meiner Berufsschulklasse hat da ganz heftigen Ärger mit ihrem Chef bekommen, als ihm eingefallen ist, dass es ihm doch nicht passt, dass sie nebenher noch ein bisschen was verdient.
Zuletzt geändert: 16.02.2010 23:41:08



Von:    Tentakel 16.02.2010 23:57
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Ich kapiere grade nicht wieso Deine Eltern irgendwas was DU als Einnahmen hast steuerlich absetzen können sollen (Huch wo ist meine Grammatik o.O).

Du hast doch eine eigene Steuerkarte, zahlst eigene Steuern, Du bist nicht Deine Eltern ;-D



Von:    Azamir 17.02.2010 01:01
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
solange man noch in seiner ersten ausbildung ist, kriegen die eltern noch kindergeld für einen. solange ist man alos noch nicht "sein eigener steuermensch".

an und für sich wüsste ich spontan aber nicht, was für steuerliche VORTEILE es ergeben würde... ö.ö aber davon hab ich auch zu wenig ahnung.

wenn du die sachen nicht anmeldest und nicht korrekt deine steuern dafür abführst, ist es im endeffekt schwarzarbeit. also vorsicht!

@ mangaverkäufe in steuererklärung
echt?
tschulligung, aber solange ich nicht gewerbsmäßig handle, sondern nur meine privatramsche verkaufe, wüsst ich nicht, was das den staat angeht. ich hab für die manga schonmal steuern bezahlt, als ich sie gekauft hab, und das geld, mit dem ich die mangas gekauft hab, ist auch schonmal versteuert, irgendwann ist doch auchmal genug!
Sugar is bad.
Sugar rots your teeth.
Sugar makes you hyper!
Hitler ate sugar!!!
[Daria Folge 1-08]



Von:    Tentakel 17.02.2010 01:10
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
> solange man noch in seiner ersten ausbildung ist, kriegen die eltern noch kindergeld für einen. solange ist man alos noch nicht "sein eigener steuermensch".
>

Oh ach so :)

> an und für sich wüsste ich spontan aber nicht, was für steuerliche VORTEILE es ergeben würde... ö.ö aber davon hab ich auch zu wenig ahnung.
>

Vorteile weis ich nicht, aber wenn sie eh auf der Steuerkarte der Eltern steht müssen ihre Mehreinnahmen da dann auch "drauf"

> wenn du die sachen nicht anmeldest und nicht korrekt deine steuern dafür abführst, ist es im endeffekt schwarzarbeit. also vorsicht!
>

Eben und da sie bei den Eltern steuierlich "mit drin hängt" können die Probleme bekommen

> @ mangaverkäufe in steuererklärung
> echt?
> tschulligung, aber solange ich nicht gewerbsmäßig handle, sondern nur meine privatramsche verkaufe, wüsst ich nicht, was das den staat angeht. ich hab für die manga schonmal steuern bezahlt, als ich sie gekauft hab, und das geld, mit dem ich die mangas gekauft hab, ist auch schonmal versteuert, irgendwann ist doch auchmal genug!


Falsch, der Trugschluss aller Leute die glauben es gäbe einen Privatverkauf und einen gewerblichen Verkauf.
Es gibt einen gewerblichen Verkauf ohne Gewerbeschein - das ist wenn Privatpersonen Sachen verkaufen
Du handelst da sog. "gewerbsmässig" das ist das was vielen "Privaten" auf eBay und Amazon schon das Genick gebrochen hat.

Sobald man Sachen verkauft, auch wenn man dafür VIELLEICHT mal Mehrwertsteuer bezahlt hat, muss das angegeben werden.

Machen nur die MEisten nicht und wenn jemand sie dann anzeigt ist das geheule groß.

Irgendwo hast Du auf der Steuererklärung einen Punkt: "Sonstige Einnahmen" da gehört dann sowas drauf.



Von:   abgemeldet 17.02.2010 12:06
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
> @ mangaverkäufe in steuererklärung
> echt?
> Sobald man Sachen verkauft, auch wenn man dafür VIELLEICHT mal Mehrwertsteuer bezahlt hat, muss das angegeben werden.

Wann was als gewerbsmäßig zählt oder nicht und ob und wie was angegeben werden muss, findest du hier:

http://www.steuerberaten.de/assets/files/ebay-handel.pdf



"Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle." Albert Einstein
Zuletzt geändert: 17.02.2010 12:06:39



Von:    Lematique 17.02.2010 12:21
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
Nene moment - ihr versteht mich da falsch.
Nicht MEINE ELtern sollen da steuerlich was absetzen, sondern die Eltern der Nachhilfekinder. Dass die "meinen Lohn" (beispielsweise 10 € pro Stunde) absetzen können.

Aber dann müsste ich ja auch Quittungen geben?

Sowas habe ich eben noch nie gehört, dass man so einen Aufwand macht.
Zuletzt geändert: 17.02.2010 12:22:26



Von:   abgemeldet 17.02.2010 12:30
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
>Sowas habe ich eben noch nie gehört, dass man so einen Aufwand macht.

Es ist auch nicht üblich, fürs Nachhilfegeben solchen Aufwand zu betreiben, das läuft für gewöhnlich schwarz ab. ;)
---
Es geht etwas um im Wald ..

"Sie sind gerade rechtzeitig zum Topfschlagen da - holen Sie sich ein Nudelholz und ziehen Sie es mir über den Schädel!"



Von:    -Pan 17.02.2010 14:59
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
"Das läuft schwarz ab" klingt irgendwie witzig...

Ich hab' ein bisschen Angst.
Jetzt lande ich im Knast.
Und es ist nicht schön im Knast für Freizeit-Nachhilfelehrer.
Im Ernst.
Die Leute, die Viertklässlern Mathe erklären, stehen da GANZ unten.
Die stehen sogar noch unter den Raubkopieren.
Die ham da nix zu lachen. Die werden da von den Raubkopierern...mit CDs beworfen.
Mit Schwarzgebrannten.
Von Modern Talking.

Ich sollte wirklich aufhören, dem Nachbarskind für ein paar Euro beim Lernen zu helfen. Bevor da noch jemand hinterkommt.

PS: Auf dem Cover ist Dieter Bohlen!

Wenn Gnade Mörder schont, verübt sie Mord.
romeo&julia,william shakespeare

Zuletzt geändert: 17.02.2010 14:59:31



Von:   abgemeldet 17.02.2010 15:25
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
>Mit Schwarzgebrannten.
>Von Modern Talking.

AHHH!!1! o.o!

Sorry für den OT, ich musste nur gerade so lachen.
Ich für meinen Teil gebe schon seit Jahren Nachhilfe und zum Babysitten geh' ich auch noch... bisher war der Fiskus noch nicht hinter mir her.
---
Es geht etwas um im Wald ..

"Sie sind gerade rechtzeitig zum Topfschlagen da - holen Sie sich ein Nudelholz und ziehen Sie es mir über den Schädel!"



Von:    Azamir 17.02.2010 15:25
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
@ ebay-sache

genau was ich im hinterkopf hatte.

GEWERBETREIBENDE VERKÄUFER!

meine zivilrechts-prof hat uns da ganz arg vor gewarnt, dass man da aufpassen soll, dass man da nicht reingerät, da man dann auch unter die unternehmer-regelungen des bgb fällt, was einen wust an verbaucherschutzdingen nach sich zieht. prinzipiell gilt aber weiterhin:

>Sollten die Ebay-Verkäufe als unternehmerische Aktivität gewertet werden, sind sie auch in den Steuererklärungen zur Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer anzugeben.

unternehmerische Aktivität ist aber was anderes, als wenn man mal seinen keller entrümpelt oder Dinge, die man seit 3 Jahren nicht mehr gelesen hat, mal vertickt. wer jedoch regelmäßig z.B. Videospiele kauft, durchspielt und dann über ebay weiterverkauft, KANN in den augen des Finanzamts untenehmerisch tätig sein, da er im Endeffekt vom Kauf der Sache an den Hintergedanken hat, sie nach einmaligem Gebrauch weiterzuverkaufen.

"Allerdings sind wiederholte oder regelmäßige Verkäufe bei Internetauktionen als nachhaltige, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit zu werten. Wird dies häufig betrieben, handelt es sich um eine berufsmäßige Tätigkeit. Sofern sie im eigenen Risiko mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, kann sie nicht mehr der privaten Sphäre zugeordnet werden."

das umreißts gut.

Der 0815-Manga-Fan hier auf der Seite wird damit nie Probleme haben.

Bitte Leute, erst genau informieren, dann Panik machen. Privatverkäufe müssen nicht steuerlich kenntlich gemacht werden, das würde gelinde gesagt die Existenz von Flohmärkten unmöglich machen. Jeder, der auf Ebay auch nur eine Sache verkauft, wäre automatisch Steuerhinterzieher. Man muss insbesondere auf bay aufpassen, dass man nicht in die Unternehmerische Verkaufsschiene hinein rutscht, aber die Gefahr dafür ist doch nicht so groß, wie man denkt - man sollte nur halt nicht meinen, ebay-powerseller werden zu können, ohne sich gedanken über steuern machen zu müssen.

nun ja.

was die absetzbarkeit von nachhilfe für die eltern der nachhilfe-kinder angeht - oh ja, da gibt es sachen. das bedeutet für dich im endeffekt, dass du deine tätigkeit anmelden, entsprechende steuern und sozialabgaben dafür abführen musst und den eltern quittungen ausstellen musst. der ganze hopsassa und trallala echter arbeit.

ganz ehrlich: wenn du nicht schwarz nachhilfe geben möchtest, wie 95% der leute, dann solltest du eventuell besser bei einer nachhilfeschule o.ä. anfragen, ob du bei ihnen nen nebenjob bekommst. ansonsten: zettel in ne schule hängen und in der nachbarschaft fragen, ob jemand nachhilfe braucht. privat fürn nebenjob die 3/4 papierarbeit einer selbstständigkeit abzuziehen bringt nix. und hätte der deutsche staat interesse an einem abbau der schwarzarbeit in diesem sektor, müsste er sich mal aufn hintern setzen und ander ekonzepte ausarbeiten. hab noch nie gehört, dass nachhilfelehrer, die ein oder zwei kindern geholfen haben, dafür belangt wurden. zu sehr absolute bagatelle. wer halt n "vollzeitjob" draus macht, hat wieder eher probleme. siehe ebay.

Aza^^
Sugar is bad.
Sugar rots your teeth.
Sugar makes you hyper!
Hitler ate sugar!!!
[Daria Folge 1-08]



Von:    Feenk7nig 20.02.2010 02:32
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
Ich hab eine Zeitlang Nachhilfeunterricht in Mathematik und Englisch gegeben.

Was ich dafür tun musste:

Beim Finanzamt (das welches für meinen Bereich zuständig war, kann man schnell im Internet googeln sowas) anmelden, Nachhilfeunterricht zählt als Freiberufliche Tätigkeit, man braucht also keinen Gewerbeschein. Man füllt also entsprechende Formulare aus (kann man sich dort holen, bzw. auch vorher einfach mal anrufen und Fall schildern) und gibt sie ab, dann bekommt man ca. 1-2 Wochen später eine Steuernummer. Diese schreibt man auf die Rechnungen, die man ausstellt.

Die Rechnung sollte enthalten:
Die Adresse/Name desjenigen, dem du sie ausstellst. Deine eigene Adresse. Das Datum. Eine Rechnungsnummer (die du z.B. anhand des Datums bilden kannst, die Rechnungsnummer sollte nicht identisch sein, d.h. jede Rechnung sollte ihre eigene Nummer haben, bei mir war erste Rechnung z.B. 0209-1 die zweite dann 0209-2, die dritte 0309-3, wobei die ersten zwei Zahlen für den Monat stehen, dann kommt das Jahr und dann die fortlaufende Nummer). Dann die Leistung (bei mir war das eine Tabelle: Art der Leistung: Nachhilfe, Fach: Mathematik, Schülerin: XYZ, Leistungsumfang 1x90 Minuten, Summe: 22,- Euro, Gesamtsumme: 22,-). Die Steuernummer. Und noch ganz unten einen Text der bei mir so aussah: Der Schüler zahlt für jede Unterrichtseinheit (90 Minuten) EURO 22,-. In der Rechnung ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Es erfolgt kein Vorsteuerabzug. (Kleinunternehmer-Regelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz -UstG-).

Um wirklich Steuern zahlen zu müssen, müsstest du schon sehr viel Nachhilfe geben. D.h. ich glaube kaum, dass du durch diese Tätigkeit Steuerpflichtig wirst (ich wurde es nicht). Aber man braucht halt um es offiziell zu machen eine Steuernummer vom Finanzamt und muss ab da auch jedes Jahr eine Einkomenssteuererklärung machen. Das hört sich aber schlimmer an, als es ist. Da du "nur" Nachhilfe gibst, hast du die Einkommenssteuererklärung relativ schnell ausgefüllt. Heb dir immer eine Kopie der Rechnung die du ausstellst auf, damit du später zusammenrechnen kannst, wieviel du in dem Jahr für das du die Einkomemnssteuererklärung machst verdient hast.
Außerdem musst du noch ein formloses Blatt mit abgeben wenn du die Steuererklärung machst. Dort sollte draufstehen: Gewinnermittlung, und dann aufgelistet deine Einnahmen und deine Ausgaben für deine ausgeübte Tätigkeit. Ich hatte keine Ausgaben, von daher standen bei mir immer nur die Einnahmen nochmal untereinander aufgelistet + die Summe. Und deinen Name und deine Steuernummer noch mit draufschreiben.

Wenn du sonst noch was wissen willst, kannst du mir eine ENS schreiben.
"Edel sei der Mensch, hilfreich und gut" ~ Goethe ~
http://www.nachdenkseiten.de/



Von:    Lematique 21.02.2010 00:17
Betreff: Nachhilfe geben - was ist zu beachten? [Antworten]
Avatar
 
Vielen Dank!





Zurück