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Einzelposting: Achtung! Große Abzocke! Vorsicht!


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Von:    Takumi 27.01.2007 09:36
Betreff: Achtung! Große Abzocke! Vorsicht! [Antworten]
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Also ich hab schon wieder Post bekommen von einem Inkasso Büro welches Zufällg zum Bund der Internet Service AG gehört...
Also mal ehrlich das ist doch mal Voll Einfallslos.

Naja da ich ja angehender Mediengestalter bin und auch ein wenig in den genuss des Daten Schutzes und des allgemeinen Verbraucher Rechts komme kann ich hier nun mal ein paar nette worte zusammen schreiben. Allerdingst wie jeder Weiß nützen diese nichts wenn ihr Sie in eine @mail packt und auf Reisen schickt. Aber ihr könnt euch das ja mal ausdrucken. Und gute wegpacken.
Denn ich gebe euch nen Tipp rennt zu einem Anwalt. Und zeigt ihm einfach die Sachen. die ich euch hier nun versuchen werde zu geben. Ich weiß nicht ob meine Angaben zu 100% stimmtn aber aufjedenfall gibt es die gesetze und Treffen auch auf uns zu. Nur die Paragrafen könnten etwas Falsch sein.... also nun mal los


Nachfolgendes Schreiben geht hervor aus einem Entwurf von Andreas Koppenhöfer (BelWue). Bekannt geworden ist der Brief in der Version von Ulli Horlacher (aka Framstag), die er anläßlich eines Vortrags beim CCC Ulm zum Thema "Spam - Ursache, Auswirkungen und Bekämpfung" vorgestellt hat und die sich als "Framstags freundlicher Folterfragebogen" großer Beliebtheit erfreut.
Ich veröffentliche hier eine modifizierte Fassung. Ebenso wie Andreas und Ulli bin ich juristischer Laie, die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes hat mich aber zu der Überzeugung gebracht, daß in Ulli Horlachers Version des Briefes in vielen Fällen auf falsche Paragraphen verwiesen wird - was der erwünschten Wirkung des Briefes eher abträglich ist. Außerdem habe ich ein paar Sätze hinzugefügt, die die Handhabe des Schreibens erleichtern.
Eine kleine Bedienungsanleitung: Dieser Brief eignet sich gleichermaßen im Einsatz gegen unverlangt zugesendete Werbung per Briefpost und per Email. Bei Einsatz gegen Briefpost-Werbung empfiehlt es sich, ebenfalls per Briefpost zu antworten. Es spricht zwar nichts dafür, daß Email einen geringeren Stellenwert hat als SnailMail, in der Praxis jedoch nehmen viele Firmen Briefpost bedeutend ernster als Email. Bei Einsatz gegen Email ist der Versand als Mail adäquat. Allerdings sollte man sich seine Gegner sorgfältig aussuchen - als Autoreply gegen jedweden Spam wird er dem Urheber in erster Linie als Adressenverifikation dienen. Nur deutsche Spammer müssen sich an die darin formulierten Forderungen gebunden fühlen - das allerdings völlig zurecht...
Wer das Schreiben per Mail verschickt, sollte seine Mail mit PGP oder S/MIME elektronisch signieren (sofern vorhanden).
hier kommt TFFFFF:
________________________________________
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke


Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)


So soweit erst mal das schreiben.. Später werde ich euch noch andere Rechtslagen schicken Allerdingst muss ich die noch in normale Verständliche Worte schreiben...

Viel spaß noch^^
Mit Freundlichen Grüßen
Der Takumi

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