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Thread: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch

Eröffnet am: 19.09.2007 20:00
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Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 16:13
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 YourEyesOnly Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 16:35
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 YourEyesOnly Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 16:57
 TonaradossTharayn Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 17:18
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Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 18:01
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Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 21:29
Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 21:33
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 ChuckNorris Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 21:42
Verjährung von sexuellem Kinde... 22.09.2007, 21:51
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 Benjy Verjährung von sexuellem Kinde... 30.09.2007, 12:19
Verjährung von sexuellem Kinde... 30.09.2007, 16:00
 Benjy Verjährung von sexuellem Kinde... 30.09.2007, 21:01
 YourEyesOnly Verjährung von sexuellem Kinde... 30.09.2007, 16:23
Verjährung von sexuellem Kinde... 30.09.2007, 16:40
 YourEyesOnly Verjährung von sexuellem Kinde... 30.09.2007, 16:44
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Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:13
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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>@ZaWa: http://animexx.onlinewelten.com/weblog/13955/292045/ , also editiere deinen Post oder warte auf Post von meinem Anwalt.
I lol'd so hard. HAHAHA!

>Und jetzt bitte schließen
Warum?
Das Thema ist noch nicht durch.
I don't need to "Get a Life".
I'm a gamer, I have lots of lives.

"Ask not what the lulz can do for you; ask what you can do for the lulz."- John F. Kennedy



Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:14
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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elShoggotho.... Informier dich bitte erst, bevor du dich öffentlich blamierst. Ach, zu spät! x]
This is my battlefield - this is my war!



Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:19
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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>Ach, zu spät! x]
Es war nicht das erste Mal. xD
I don't need to "Get a Life".
I'm a gamer, I have lots of lives.

"Ask not what the lulz can do for you; ask what you can do for the lulz."- John F. Kennedy



Von:    YourEyesOnly 22.09.2007 16:35
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Kinnings ... ZaWa und Toplicane aka Respektlos posten grundsätzlich nur in dieses Forum, um andere Leute anzupissen und darüber dann irgendwelche Flamewars zu provozieren. Ignoriert die am besten. Wenn's nicht hilft - Thread dichten.
I.M.D.I.
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Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:36
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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NO U!


,.-.,,.
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Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:46
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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LIES !
This is my battlefield - this is my war!



Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:40
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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>>@ZaWa: http://animexx.onlinewelten.com/weblog/13955/292045/ ,
>>also editiere deinen Post oder warte auf Post von meinem Anwalt.
>I lol'd so hard. HAHAHA!
Na Shoggie, machst du dich wieder mal zum Affen?

Varg



Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:52
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Wunderbar, jetzt sind ja endlich alle Deppen da, jetzt kann endgültig geschlossen werden. Obwohl, wo bleibt Rübenritter...?
Initiative: Mehr Bildung für Nazis!

Eviscerator Iuvenis der Inquisi†ion - Initiative für ein sauberes Animexx



Von:   abgemeldet 22.09.2007 16:55
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Eigentlich schade das ein Thema von solcher Wichtigkeit einfach aufgrund des Bedürfnisses zu flamen geschlossen werden muss. Verkehrte Welt.
Nachdem sie den Text dieser Signatur gelesen und begutachtet haben werden sie feststellen, dass gerade vier Sekunden ihres Lebens sinnlos an ihnen vorüber gezogen sind.



Von:    YourEyesOnly 22.09.2007 16:57
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Eigentlich schade das ein Thema von solcher Wichtigkeit einfach aufgrund des Bedürfnisses zu flamen geschlossen werden muss. Verkehrte Welt.

Word. Aber sowas von.
I.M.D.I.
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Von:    TonaradossTharaynAdmin 22.09.2007 17:18
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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# Behandelt eure Diskussionspartner so, wie ihr auch behandelt werden wollt. Hinter jedem User verbirgt sich ein Mensch, kein gefühlloses Wesen.
# Vergiss nicht, dass du dich mit deinen Beiträgen im Forum repräsentierst. In der Fußgängerzone würdest du schließlich auch nicht jeden einfach anpöbeln.
# Keine Beleidigungen und Beschimpfungen - egal, ob es sich dabei um Personen oder Firmen handelt. Wer beleidigt, gibt zu, keine Argumente mehr zu haben.
# Gib deinen Postings eine Aussage - das heißt: Keine Postings in denen allein *lol* *haha* oder Danke steht.
# Achte auf das Topic eines Threads - Niemand mag sich über Damenstrümpfe unterhalten, wenn das Topic "Der zentrale Animexx-Fehler-Thread" vorgibt.

Achtet bitte auf die Regeln und hört mit diesem sinnlosen Geflame und Gespame auf, ansonsten lösch ich jeden kommenden Post, der ein Flame beinhaltet und behalte es mir vor einzelne Mitglieder hier zu verwarnen. ES REICHT.

Reita: "ha" Aoi: "ha" Reita: "ha" Aoi: "ha" Reita: "ha"
Aoi: H. A.!
Reita: ...
Aoi: "ha" Reita: *lol*
[Aoi und Reita von Gazette als Aoi Poster signiert]



Von:   abgemeldet 22.09.2007 17:53
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Nochmal meine Meinung zum Thema: Ich werde die Petition nicht unterschreiben, weil sie das Pferd am Schwanz aufzäumt. Ich wäre für wichtige Änderungen des Sexualstrafrechts:

1. Abschaffung des Straftatbestandes "Sexueller Mißbrauch von Kindern" (§176 StGB). HALT, noch nicht aufschreien, weiterlesen!

2. Änderung am Straftatbestand "Vergewaltigung" (§177 StGB) wie folgt:
- Erhöhung der Mindeststrafe auf zwei Jahre, Höchststrafe auf zwanzig Jahre, die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung ist stark einzuschränken. Die Mindeststrafe für besonders schwere Fälle sollte fünf Jahre betragen.
- Ausweitung auf alle Bereiche des Paragraphen 176 StGB.
- Sexueller Kontakt mit Kindern (unter 14 Jahre) ist in jedem Fall als besonders schwerer Fall von sexueller Nötigung zu werten.
- Vergewaltigung von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) ist automatisch als besonders schwerer Fall zu werten.

Diese Vorschläge würden bewirken, daß:
1. sexueller Kontakt mit Jugendlichen, die es wirklich wollen, straffrei würde und
2. Vergewaltiger endlich ein vernünftiges Strafmaß zu erwarten hätten.
Initiative: Mehr Bildung für Nazis!

Eviscerator Iuvenis der Inquisi†ion - Initiative für ein sauberes Animexx



Von:   abgemeldet 22.09.2007 17:56
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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> Nochmal meine Meinung zum Thema: Ich werde die Petition nicht unterschreiben, weil sie das Pferd am Schwanz aufzäumt. Ich wäre für wichtige Änderungen des Sexualstrafrechts:
>
> 1. Abschaffung des Straftatbestandes "Sexueller Mißbrauch von Kindern" (§176 StGB). HALT, noch nicht aufschreien, weiterlesen!
>
> 2. Änderung am Straftatbestand "Vergewaltigung" (§177 StGB) wie folgt:
> - Erhöhung der Mindeststrafe auf zwei Jahre, Höchststrafe auf zwanzig Jahre, die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung ist stark einzuschränken. Die Mindeststrafe für besonders schwere Fälle sollte fünf Jahre betragen.
> - Ausweitung auf alle Bereiche des Paragraphen 176 StGB.
> - Sexueller Kontakt mit Kindern (unter 14 Jahre) ist in jedem Fall als besonders schwerer Fall von sexueller Nötigung zu werten.
> - Vergewaltigung von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) ist automatisch als besonders schwerer Fall zu werten.
>
> Diese Vorschläge würden bewirken, daß:
> 1. sexueller Kontakt mit Jugendlichen, die es wirklich wollen, straffrei würde und
> 2. Vergewaltiger endlich ein vernünftiges Strafmaß zu erwarten hätten.


An und für sich keine schlechte Basis.
Nur wie will es sich jemand anmaßen zu beurteilen was als schwerer Fall gilt? (Also bei volljährigen menschen.)
Das ist ein Grenzwertiges Thema, darüber zu entscheiden ist schwierig.
Nachdem sie den Text dieser Signatur gelesen und begutachtet haben werden sie feststellen, dass gerade vier Sekunden ihres Lebens sinnlos an ihnen vorüber gezogen sind.



Von:   abgemeldet 22.09.2007 18:01
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Was ein besonders schwerer Fall ist wird bereits in der aktuellen Version des Paragraphen 177 hinreichend geklärt. Alles weitere obliegt dem Richter - obwohl die Mindeststrafen für "normale" Vergewaltigung immer noch höher sind als für sexuellen Mißbrauch von Kindern, was ich für eine bodenlose Frechheit halte.
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Von:   abgemeldet 22.09.2007 18:04
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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> Alles weitere obliegt dem Richter

Irren ist menschlich. In jedem Lebensbereich. Und je schärfer die Konsequenzen für eine Tat, desto größer der Skandal wenn eine Feheinschätzung vorliegt. Passiert so selten nicht.

> - obwohl die Mindeststrafen für "normale" Vergewaltigung immer noch höher sind als für sexuellen Mißbrauch von Kindern, was ich für eine bodenlose Frechheit halte.

Dito. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes.
Nachdem sie den Text dieser Signatur gelesen und begutachtet haben werden sie feststellen, dass gerade vier Sekunden ihres Lebens sinnlos an ihnen vorüber gezogen sind.



Von:   abgemeldet 22.09.2007 20:35
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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In den letzten 15 Jahren gingen die gemeldeten Fälle um ca. 70% zurück.
Durch Mißbrauchskreischen und Hetzkampagnen der Medien entsteht der Eindruck, dass die Fälle von Kindesmißbrauch drastisch angestiegen und enorm hoch sind, was völlig fernab der Realität ist.
Ich glaube, ich habe nicht geschrieben, dass die Zahl der Betroffener steigt. Ich habe nur geschrieben, dass die Zahlen hoch sind. Die bekannte Quote habe ich leider vergessen, hatte im letzten Semester aber unser Prof mal erwähnt.
Abgesehen davon ist es (mir persönlich) relativ egal, wie hoch die Ziffer nun tatsächlich ist. Ich bin in dieser Hinsicht sehr subjektiv, ich weiß, und weder neutral noch rational. Ich finde Kindersmissbrauch (ob psychisch, emotional oder sexuell - gibt's alles) schlimm. In diesem Sinne fand ich elShoggothos Vorschlag für ein Strafmaß recht passend (sofern ich das beurteilen kann).


Irren ist menschlich. In jedem Lebensbereich. Und je schärfer die Konsequenzen für eine Tat, desto größer der Skandal wenn eine Feheinschätzung vorliegt. Passiert so selten nicht.
Das stimmt. Hat jemand den Fall der Borderlinerin verfolgt, die ihren Vater sowie den Onkel wegen Vergewaltigung angezeigt hat?
Vielleicht ist Wahnsinn
Lediglich die Betrachtung
Der Realität
Aus einem anderen Blickwinkel.
(Zitat moi)



Von:   abgemeldet 22.09.2007 21:22
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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>Missbrauch hat nicht zwangsweise etwas mit erzwungenen sexuellen Handlungen zu tun. Wenn du schlaue Wörter verwenden möchtest so achte bitte darauf das sie im richtigen Kontext stehen ^^

Nöööö. Denk du mal lieber dran, dass man sich ganz schön lächerlich macht, wenn man Leute falsch verbessert. ;)

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Quelle: http://dejure.org/dienste/internet?www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s3007.pdf

Na, happich Recht?
Ja, happich. ^^
Stay P.U.R.E. - To The New Dawn!



Von:   abgemeldet 22.09.2007 21:29
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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> >Missbrauch hat nicht zwangsweise etwas mit erzwungenen sexuellen Handlungen zu tun. Wenn du schlaue Wörter verwenden möchtest so achte bitte darauf das sie im richtigen Kontext stehen ^^
>
> Nöööö. Denk du mal lieber dran, dass man sich ganz schön lächerlich macht, wenn man Leute falsch verbessert. ;)
>
>
§ 176
> Sexueller Mißbrauch von Kindern
>
> (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
>
> (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
>
> (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
>
> (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
> 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
> 2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
> 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
> 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
>
> (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
>
> (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
>

> Quelle: http://dejure.org/dienste/internet?www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s3007.pdf
>
> Na, happich Recht?
> Ja, happich. ^^

Öhm, ne, hast du nich. In deinem Zitat is auch die Rede von sexuellem Missbrauch.
Missbrauch gibt in vielen Bereichen. Gib das Wort mal bei Wikipedia ein und staune in welchem Kontext das überall genutzt werden kann ;)
Nachdem sie den Text dieser Signatur gelesen und begutachtet haben werden sie feststellen, dass gerade vier Sekunden ihres Lebens sinnlos an ihnen vorüber gezogen sind.



Von:   abgemeldet 22.09.2007 21:33
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Enormst witzig, wirklich. -.-"

Es geht doch nicht um das Wort "Missbrauch", sondern "Kindesmissbrauch". Das ist per se definitiv sexuell konnotiert, nichts anderes. Und bis du mir ein Textbeispiel nennst, wo es noch in anderem Zusammenhang benutzt wird, werde ich auch nicht von dieser Überzeugung abweichen.


Hier zeigt sich, dass du einfach nicht verstanden hast, was ich mit Pleonasmus meinte. ^^
Stay P.U.R.E. - To The New Dawn!



Von:   abgemeldet 22.09.2007 21:41
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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> Hier zeigt sich, dass du einfach nicht verstanden hast, was ich mit Pleonasmus meinte. ^^

Hier zeigt sich das du anfangs nur vom Thema ablenken und ein tolles Wort verwenden wolltest O.o Was bitte schön soll eine Petition gegen Pleonasmen bezwecken?
Nur weil mir kein textbeispiel einfällt heißt es nicht lange nicht das Kindesmissbrauch nur in diesem Zusammenhang richtig zu gebrauchen ist.
Klar wird es nur in diesem Zusammenhang genutzt, aber Kindesmissbrauch könnte, rein von der Wortbedeutung her, auch bedeuten die Arbeitskraft eines Kindes auszunutzen. (Mal abgesehn davon das es gegen Kinderarbeit auch diverse Artikel gibt.)
Nenns Haarspalterei, aber was das angeht bin ich pingelig.
Nachdem sie den Text dieser Signatur gelesen und begutachtet haben werden sie feststellen, dass gerade vier Sekunden ihres Lebens sinnlos an ihnen vorüber gezogen sind.
Zuletzt geändert: 22.09.2007 21:46:55



Von:    ChuckNorris 22.09.2007 21:42
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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> Es geht doch nicht um das Wort "Missbrauch", sondern "Kindesmissbrauch". Das ist per se definitiv sexuell konnotiert, nichts anderes.

Körperlicher Kindesmissbrauch zum Beispiel. Das bedeutet, dass das Kind verhauen wird.

Seelischer oder emotinaler Missbrauch entsteht, wenn man das Kind immer wieder herabsetzt und runtermacht.

EDIT: Jup Kinderarbeit ist auch Kindesmissbrauch

Beide Missbrauchsarten können das Kind auch schädigen. Es heißt Kindesmissbrauch, weil Missbrauch an Kindern begangen wird. nicht mehr und nciht wenige.r Deswegen ist sexueller Kindesmissbrauch kein Pleonasmus. Was du hingegen darein interpretierst, wenn du Kindesmissbrauch hörst, ist eine andere Sache...
Und Gott sprach: "Es werde Licht" und Chuck Norris sprach: "Sag 'Bitte'..."

Chuck Norris weiß, wieso Stroh rum liegt...

Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass diese ein allgemeines Gesetz werde.
Zuletzt geändert: 22.09.2007 21:43:30



Von:   abgemeldet 22.09.2007 21:51
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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>> Hier zeigt sich, dass du einfach nicht verstanden hast, was ich mit Pleonasmus meinte. ^^

>Hier zeigt sich das du anfangs nur vom Thema ablenken und ein tolles Wort verwenden wolltest O.o Was bitte schön soll eine Petition gegen Pleonasmen bezwecken?

Lerne ein weiteres tolles Wort. Es nennt sich "Sarkasmus".

@ ChuckNorris: Für dich gilt dasselbe, allerdings ist es bei dir das Wort "Kindesmisshandlung". Dann ist dein Wortschatz ein wenig erweitert und du musst nicht grundlos überall, wo es nicht passt, ein "-missbrauch" anhängen. ^^

Und das mit der Kinderarbeit ist schonmal völliger Blödsinn, weil die beiden Sachen im StGB durch komplett verschiedene Paragraphen geregelt werden. Denn Kinderarbeit ist eine Ausnutzung Schutzbefohlener, kein Missbrauch.
Stay P.U.R.E. - To The New Dawn!



Von:   abgemeldet 22.09.2007 21:57
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Hast du es immernoch nich verstanden? Ich rede von der Wortbedeutung an sich, nicht was in den Paragraphen des Grundgesetzes geregelt ist. Gerade WEIL das Wort Missbrauch in so vielen Situationen zu finden ist bedeutet Kindesmissbrauch - ich wiederhole - rein von der Wortbedeutung her, KEINE erwzungenen sexuellen Handlungen!
Dass Schlagen als Misshandlung bezeichnet wird ist mir klar, aber jemanden zu benutzen um seine eigenen Ziele damit zu erreichen ist in jeder Hinsicht Missbrauch. Sei es die befriedigung sexueller Bedürfnisse oder das Ausnutzen von Arbeitskraft um seine eigenen Finanzen aufzustocken.

Wo wir aber eh grad beim Thema Kinderarbeit sind un Prophet anscheinend gerne aus dem Grundgesetz zitiert: Was steht auf Kinderarbeit? Würde gerne mal wissen wie das in Relation zum sexuellen Kindesmissbrauch steht. (Ganz bewusste Wortwahl :p)
Bin ehrlich gesagt zu faul des rauszusuchen, da ich wohl gleich ins Bett gehe.
Nachdem sie den Text dieser Signatur gelesen und begutachtet haben werden sie feststellen, dass gerade vier Sekunden ihres Lebens sinnlos an ihnen vorüber gezogen sind.



Von:    Benjy 30.09.2007 12:19
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
Ich will nicht wirklich was zum Inhalt dieser Diskussion beitragen, sondern Alternativen für Namenstäfelchen in den Raum stellen, die vielleicht zum Nachdenken anregen oder neue Sichtweisen eröffnen, sofern mensch sich auf persönliche Reflexion einläßt...

1. Sexualisierte Kindesmisshandlung statt sexueller Mißbrauch etc. (gibt es einen richtigen Ge-Brauch von Kindern?)
2. Kinderfolterdokumentationen statt Kinderpornograghie
3. Pädokriminelle statt Pädophile
und so weiter.

Die herkömmlichen Begriffe, auch jene, die die Medien so reißerisch verwenden ("Sexmonster", "Sextouristen", "Triebtäter" usw...) umschreiben nicht das,

- was der/die Täter_innen tun,
- was mit dem Gewaltopfer geschieht und
- worin die Tat besteht.
(Vgl. Monika Gerstendörfer(2007), u.a. S. 28)

Wer Lust hat, da ein wenig mehr drüber zu erfahren, der schaue u.a. mal in das Buch von Monika Gerstendörfer "Der verlorene Kampf um die Wörter" (2007), Junfermann Verlag.

Liebe Grüße...



Von:   abgemeldet 30.09.2007 16:00
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
Avatar
 
>1. Sexualisierte Kindesmisshandlung statt sexueller Mißbrauch etc. (gibt es einen richtigen Ge-Brauch von Kindern?)
Sexueller Mißbrauch lässt einen richtigen sexuellen Gebrauch von Kindern erahnen.
Bei dem Punkt geb ich dir Recht.

>2. Kinderfolterdokumentationen statt Kinderpornograghie
Ein unpassenderes Wort gibt es dafür wohl nicht.
Lolicon ist kein Kinderfolterdokument und eine erfundene Geschichte erst Recht nicht.
Der Begriff Dokument ist ist unpassend und Folter erst Recht, da Folter in dem kleinsten Bereich der Kinderpornographie vertreten ist und Opfer von Folter verhöhnt.
Es ist eine Verhöhnung von jedem Folteropfer, wenn eine Zeichnung, ein Text oder ein aufreizendes Nacktbild als ein Dokument der Kinderfolter dargestellt und bezeichnet wird.

>3. Pädokriminelle statt Pädophile
Pädokriminell ist seit einiger Zeit ein Schlagwort, welches mehr als dumm ist.
Das Wort Krimineller ist wertend und stellt jeden Pädophilen von vorne herein als schlecht und böse dar.
Treffender wäre die Bezeichnung Pädosexuell, weil dieses Wort neutral den sexuellen Umgang mit Kindern bezeichnet.
Sollte der Täter tatsächlich pädophil sein, muss von kriminell-abweichender Pädophilie gesprochen werden, da Pädophilie an sich die Liebe zu Kindern beschreibt, die im Grunde gewaltsamen sexuellen Kindesmißbrauch ausschließt.
Genauso, wie im Grund ein heterosexueller Mensch kein Vergewaltiger ist, sondern diese nur Ausnahmen bilden.
I don't need to "Get a Life".
I'm a gamer, I have lots of lives.

"Ask not what the lulz can do for you; ask what you can do for the lulz."- John F. Kennedy



Von:    Benjy 30.09.2007 21:01
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
>Ein unpassenderes Wort gibt es dafür wohl nicht.
>Lolicon ist kein Kinderfolterdokument und eine erfundene >Geschichte erst Recht nicht.
>Der Begriff Dokument ist ist unpassend und Folter erst Recht, da >Folter in dem kleinsten Bereich der Kinderpornographie vertreten >ist und Opfer von Folter verhöhnt.
>Es ist eine Verhöhnung von jedem Folteropfer, wenn eine >Zeichnung, ein Text oder ein aufreizendes Nacktbild als ein >Dokument der Kinderfolter dargestellt und bezeichnet wird.

Der Begriff bezieht sich nicht auf fiktionale Geschichten wie Lolicon et., sondern über reale "Kinderpornographie" mit echten Menschen, daher versteh ich deinen Einwand nicht.
"Dokument" und "Folter" trifft es für mich schon und ist keine inflationäre Nutzung dieser Wörter.


Pädophilie und ja auch neu - pädosexuell - bedeutet wirklich Liebe - Neigung - zu Kindern. Dieses Bezeichung ist eine Seblstbezeichnung jener "Gruppe".
Mir drängt sich die Frage auf, wenn du schreibst, Pädophilie schließt "gewaltsamen sexuellen Kindesmissbrauch", inwiefern es etwas mit Liebe zu tun hat, wenn zum Beispiel die körperlichen Dimensionen (Kind - Erwachsener) so groß sind, dass der Geschlechtsakt (wie du sagst auch in der Mehrheit gewollt) eigentlich nicht ohne Schmerzen stattfindet kann.

Die Verantwortung der Erwachsenen gegenüber jüngeren sollte zudem Beachtung finden. Der Erwachsene hat den Vorteil, aufgrund seines Alters bzw. seiner Lebenserfahrung sein Verhalten und die "Konsequenzen" daraus einschätzen zu können. Diese Einsicht über das Handeln und die Folgen (egal ob positiv oder negativ) ist bei einem sechjährigen Menschen zwar schon unterschiedlich stark vorhanden, aber noch nicht ausreichend genug, um jetzt Entscheidungen treffen zu können, die sie vielleicht später mit mehr Erfahrung so treffen würden.

Da unsere Gesellschaft hierarchische strukturiert ist und sich diese Strukturen auch in dem Gefälle Erwachsener - Kind finden lassen, impliziert das zudem ein Machtgefälle, in dem das Kind immer die schlechter Position einnimmt.

Grüße...




Von:    YourEyesOnly 30.09.2007 16:23
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Geschlechtsverkehr mit Kindern schädigt deren Selbst- und Umweltwahrnehmung dauerhaft, oft für den Rest ihres Lebens. Das tut Folter bei den Opfern auch. Ich finde den Begriff sehr passend, er sagt genau dass, was es ist.
I.M.D.I.
Avatar Artwork by Hoang Nguyen @gfxartist.com



Von:   abgemeldet 30.09.2007 16:40
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
Avatar
 
>Das tut Folter bei den Opfern auch.
Eine geschädigte Selbst- und Umweltwahrnehmung wird durch traumatische Erlebnisse hervorgerufen.
Das können 1000 andere Dinge als Folter oder Sex sein.
Sex schädigt einem Kind nur, wenn es gegen den Willen und mit Gewalt ausgeübt wird.
Einvernehmlicher Sex wird neutral oder gut bewertet und hat keine negativen Folgen.
I don't need to "Get a Life".
I'm a gamer, I have lots of lives.

"Ask not what the lulz can do for you; ask what you can do for the lulz."- John F. Kennedy



Von:    YourEyesOnly 30.09.2007 16:44
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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... bis das Kind später merkt was es getan hat. Genau. Aber bis dahin hast... hat der Täter ja eine Neue.
I.M.D.I.
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Von:   abgemeldet 30.09.2007 17:29
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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>... bis das Kind später merkt was es getan hat.
Positiv oder neutral gewertete sexuelle Erlebnisse werden nur als negativ angesehen, wenn es dem Kind eingeredet wird.
Wird der Sex als etwas schlechtes und die dabei erlebten Gefühle negativ dargestellt, kann auch in späteren Jahren keine positive Bewertung bei sexuellen Erlebnissen mit einem Partner erfolgen, da Sex und Lust ja etwas schlimmes ist. ;)
Hierbei sind ganz klar die Sekundärschäden zu nennen, die durch den negativen Einfluss 3. entstehen und nichts mit dem "Täter" aus der Kindheit zu tun haben.
Denn dieser ist nur für Primärschäden, wie z.B. Verletzungen und psychische Schäden bei gewaltsamen und erzwungenen Sexualakten verantwortlich.
Der Großteil der Schäden sind Sekundärschäden durch den Einfluss 3.!

>Aber bis dahin hast...
Hör mit den Unterstellungen auf, sonst machst du irgendwann mal eine zu deutliche und es hat rechtliche Konsequenzen.
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