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Einzelposting: Allgemeine Fragen/Zurückgestellte /Abgelehnte/Geklaute Doujinshis


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Von:    Yashika 25.06.2023 18:14
Betreff: Allgemeine Fragen/Zurückgestellte /Abgel... [Antworten]
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Hallo.
Leider wird es Momentan etwas dauern bis Anfragen  bearbeitet werden. Leider gibt es keinen Doujinshi Bereichsleiter zur zeit daher gehts grad etwas drunter und drüber. Ich bitte um etwas geduld.
 
 
L91:
> Hey,
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> ich bin über eine Manga-Reihe gestolpert, die auf dem Cover Bondage-Szenen darstellt. Ich gehe nicht näher ins Detail, aber es geht meiner Ansicht nach auch wegen teilweiser Nacktheit (keine Genitalien sichtbar, aber dennoch...) und etwas "unüblicher" Darstellung der Fesselung definitiv in die erotische Richtung, da hier nichts "Normales" wie z.B. eine Verhaftung oder sowas gezeigt wird.
>
> Die Szenen sind in diesem Fall zwar vergleichsweise milde, aber dennoch ist es gegen die Regeln, Bilder von gefesselten Personen ohne adult-Markierung zu veröffentlichen, wenn es in den sexuellen Bereich geht:
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>
> "Unter adult fallen JEGLICHE Fesselungs- und Bondage-Spiele, ausdrückliche Erniedrigungen, Fetischdarstellungen u.ä. Themen. Gewaltverherrlichende Bilder sind ebenfalls unter adult hochzuladen, selbst wenn kein sexuelles Thema vorliegt. "
>
>
> Ich habe die Mangareihe gemeldet, per ENS, da ich noch ein anderes Anliegen bezüglich Jugendschutz hatte und das Thema dazu gepasst hat. Die ENS wurde zwar vor ein paar Tagen gelesen (glaube ich?), aber bisher wurde nichts unternommen.
>
> Sollten solche meiner Meinung nach recht eindeutigen Regelverstöße aus Jugendschutzgründen nicht relativ schnell hinter adult-Markierungen versteckt werden? Ich bin mir gerade unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Einfach abwarten oder nach einiger Zeit einfach nochmal melden, für den Fall, dass es irgendwie übersehen wurde oder untergegangen ist?
>
> Beim nächsten Mal würde ich auf jeden Fall den Melden-Button bei den betroffenen Werken nutzen und die Meldung nicht in einer ENS integrieren. Oder soll ich das jetzt gleich nochmal "richtig" machen? Doppelt melden will ich an sich nicht, das wär eigentlich unnötig.
>
> Ich gebe gern privat per ENS nochmal Auskunft, worum genau es gegangen ist.
 
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