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Schlosspark Moritzburg

Angelegt: ChogaRamirez, 31.05.2014, 02:50
Typ: Parkanlage (Outdoor)
Eintritt: täglich von 6:00 Uhr bis zum Einbruch der Dämmerung geöffnet

Der Schlosspark ist täglich von 6:00 Uhr bis zum Einbruch der Dämmerung geöffnet. Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.
Es ist grundsätzlich nicht gestattet:

die Wege mit Kraftfahrzeugen (Motorräder eingeschlossen) ohne gesonderte Erlaubnis zu befahren
die Anlagen, Bauwerke, andere Parkeinrichtungen und Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder zu verunreinigen
auf Skulpturen, Balustraden, Brunnenanlagen oder gärtnerische Anlagen zu klettern
die Grünflachen zu betreten, darauf zu lagern oder zu picknicken
offenes Feuer zu gebrauchen, insbesondere zu grillen, oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden
in der Anlage Ball- oder Sportspiele zu betreiben, zu reiten, zu baden, zu angeln, zu rodeln oder Ski zu fahren
zu musizieren oder Tonwiedergabegeräte zu betreiben
Werbetafeln aufzustellen, Plakate oder Schilder anzubringen, Handzettel, Flugblätter, Werbeprospekte oder andere Druckerzeugnisse abzulegen oder zu verteilen
Handel oder Gewerbe zu treiben
für kommerzielle Zwecke zu filmen oder zu fotografieren
ohne schriftliche Genehmigung die Wildtiere zu füttern

http://www.schloss-moritzburg.de/de/besucherservice/parkordnung/

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