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Einzelposting: Umgang mit der Situation in den Blogs


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Von:    Azamir 11.12.2018 15:45
Betreff: Umgang mit der Situation in den Blogs [Antworten]
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*hust* Beleidigung ist im deutschen Strafrecht ne Straftat 3. Klasse. Meiner Erinnerung nach Antragsdelikt (wird also nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, der - ja! - dafür tatsächlich erstmal mitbekommen muss, dass er beleidigt wurde!) und dazu kommt dann noch das Privatklagedelikt. Die öffentliche Anklage wird nur erhoben, wenn ein öffentliches Interesse dafür gesehen wird. Das heißt: wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, das war so wichtig für die Öffentlichkeit, dass es mehr als nur den Täter und das Opfer betrifft. Ansonsten wird auf die Privatklage verwiesen, man muss also als Geschädigter weiter proaktiv werden, wenn man eine Verurteilung erreichen will.
 
Sinn des ganzen: Staatsgewalt nicht mit simplen Beleidigungen beschäftigen, während anderswo Straftaten passieren, die erheblich mehr Auswirkungen auf alle Beteiligten haben.
Vorsicht, dieser Diskussionspartner könnte für Kinder ohne Ahnung nicht geeignet sein, da er pedantisch und mit linguistischer Feinheit Argumente zerfleddern kann.
("A man shouldn't die with no understanding of why he's been murdered" - Matthew Stover)

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