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Einzelposting: Umgang mit der Situation in den Blogs


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Von:    Azamir 11.12.2018 21:07
Betreff: Umgang mit der Situation in den Blogs [Antworten]
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eine Beleidigung im Internet findet regelmäßig in der Öffentlichkeit statt - was sie von einer Beleidigung gegen einen (nicht anwesenden!) Dritten am Mittagstisch einer Familie unterscheidet. Eine nicht-öffentliche Beleidigung qualifiziert regelmäßig schon nicht als Beleidigung iSd Strafrechts, weil es einen gewissen zugestandenen "Schutzraum" der Privatheit gibt, in dem man auch miese Sachen über andere sagen darf. 
 
ein öffentliches Interesse an der Verfolgung folgt LANGE nicht daraus, dass die Beleidigung in der Öffentlichkeit erfolgt ist. Denn siehe oben: um überhaupt wirklich in den Tatbestand reinzukommen (bzw nicht in die Ausnahmen davon) muss das eine gewisse Öffentlichkeit haben. 
 
Ich hab grad keine Fallbeispiele im Kopf und mein StGB-Kommentar schimmelt im Keller. Öffentliches Interesse ist aber... mehr so... Größenordnung Fernsehsendung zur Prime Time. wenn es wirklich ALLE mitbekommen haben und ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die beleidigte Person von einem relevanten Personenkreis wegen der Beleidigung anders betrachtet wird. So einfach erreicht man das nicht, auf Animexx übertragen würde ich sagen: Wenn ein Blog mehr als 24h auf der Blog-Startseite steht und die Beleidigung schon im Titel des Blogs steht. Sowas mag es 1, 2 Mal schon gegeben haben, also dass eine derartige Reichweite und Plakativität erreicht wurde, aber... mehr halt auch nicht. 
 
Auf Animexx erreicht in letzter Zeit das meiste durch Streisand-Effekt Berühmtheit. Das ist aber eben nicht so unmittelbar, und den Streisand-Effekt dem ursprünglich (nicht 100% korrekt handelnden, aber letztlich weit weniger schlimmen) Postenden anzulasten geht halt auch nicht. Der hat diese Reichweite ursprünglich eben nicht gehabt, die wurde erst durch erhebliches Zutun anderer Leute erreicht. 
 
@ Q
anderes Problem. 
Es kann regelmäßig verlangt werden, dass eine Beleidigung für die Zukunft unterlassen wird. Das heißt im Internet dann meist, dass sie aus dem Text verschwinden muss, weil sie sonst dauerhaft weiter zu lesen ist.
 
Das ist aber unabhängig von der Frage, wie die ursprünglich erfolgte Beleidigung zu BESTRAFEN ist. Das Strafrecht beschäftigt sich nur damit, wie Leute dafür zu bestrafen sind, dass sie was falsches gemacht haben. 
 
Aza^^
Vorsicht, dieser Diskussionspartner könnte für Kinder ohne Ahnung nicht geeignet sein, da er pedantisch und mit linguistischer Feinheit Argumente zerfleddern kann.
("A man shouldn't die with no understanding of why he's been murdered" - Matthew Stover)

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