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Einzelposting: Ausziehen unter 25 (frage)


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Von:   abgemeldet 09.08.2007 22:54
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
Sofern es für den erziehungsberechtigten eine zumutbare finanzielle Belastung darstellt, ist der erziehungsberechtigte laut BGB verpflichtet für die Lebens- und Unterhaltskosten deiner Freundin aufzukommen.(bei Weigerung wird das geld vom Staat per Gericht eingefordert)

Ist es eine unzumutbare Belastung, zahlt der Staat. :O



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