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Einzelposting: Ausziehen unter 25 (frage)


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Von:    Nienchen 10.08.2007 09:43
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Da deine Freundin studiert betrifft sie das überhaupt nicht, weil das zum ALG II gehört.

Und ein Student/Schüler kann kein ALG II beantragen, das schließt sich aus.
"Laut einer Untersuchung des Institutes für zeitgemäße Insubordination überzeichnet die Verwendung der Überreaktion eine explizit positive Qualität des transaktionssicheren Synergieeffektes und synthetisiert meistens eine Fiktion als Metapher zur Hypothese des Gültigkeitsbereiches."
Bullshit-Generator

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