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Einzelposting: Ausziehen unter 25 (frage)


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Von:   abgemeldet 10.08.2007 12:13
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
Ja, wenn sie studiert. Sie will studieren "wenn sie mit dem abi fertig ist".

>Und ein Schüler kann kein ALG II beantragen, das schließt sich aus.

Das stimmt so aber nicht. :O
(mit ALG II meinst du Hartz IV?!)

Ich kann mal raus suchen, wie das genau war. Denn ein Bekannter von mir hat während seines Abis Hartz IV empfangen. Er wohnte nicht mehr bei seinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Möglichkeit, dass "schüler-Bafög" zu empfangen hat sich als umständlich herausgestellt, so dass er Hartz IV beantragt hat.
Zuletzt geändert: 10.08.2007 12:20:30

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