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Einzelposting: Ausziehen unter 25 (frage)


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Von:    Nienchen 10.08.2007 12:43
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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> Ja, wenn sie studiert. Sie will studieren "wenn sie mit dem abi fertig ist".
>
> >Und ein Schüler kann kein ALG II beantragen, das schließt sich aus.
>
> Das stimmt so aber nicht. :O
> (mit ALG II meinst du Hartz IV?!)
>
> Ich kann mal raus suchen, wie das genau war. Denn ein Bekannter von mir hat während seines Abis Hartz IV empfangen. Er wohnte nicht mehr bei seinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Möglichkeit, dass "schüler-Bafög" zu empfangen hat sich als umständlich herausgestellt, so dass er Hartz IV beantragt hat.



Man kann Hartz IV nicht beantragen, das ist der Name der Reform. Nummer IV beinhaltet die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld.
Wer ALG II bezieht, bezieht die veränderte Form der Sozialhilfe.

Glaub mir, das stimmt, ich bin Schülerin und bekomme für mich selbst nur Bafög. ALG II kann ich nicht beantragen, da ich "dem Grunde nach" Bafög-förderungswürdig bin.

Solang man sowas nicht selbst bekommt gebe ich nichts auf "Bekanntengeschichten", weil da der andere immer die Hälfte vergisst oder die Sache falsch versteht.

Man bekommt als Schüler/Student/Azubi nur ALG II, wenn man die Voraussetzungen für Bafög/BAB nicht erfüllt.
Hieße z.B. keine Vollzeitschule (es gibt einen Mindeststundensatz in der Woche) oder es ist eine normale weiterführende Allgemeinbildende Schule des ersten Bildungsweges. (Was ja der Fall zu seinen scheint, btw. nur weil etwas zu "umständlich" ist, sollte man nicht immer den bequemsten Weg gehen, wundert mich, dass der Sachbearbeiter das zugelassen hat.)

Aber wie gesagt, man bekommt es nur, wenn man die anderen Möglichkeiten nicht bekommt.
ALG II ist _immer_ nachrangig, heißt also, dass zuerst alle anderen Gelder beantragt/eingefordert (z.B. Unterhalt der Eltern, diese sind für die Erstausbildung zuständig, nicht die Allgemeinheit!) werden müssen.

Das ist aber lang nicht der Normalfall, daher sind es immer wieder mal Ausnahmen, die recht selten vorkommen. Studenten bekommen z.B. nur Mehrbedarfe und ALG II für evt. vorhandene Kinder.
Wer also einfach so beantragt, ohne vorher die anderen Wege gelaufen zu sein, der wird sehr schnell eine Ablehnung erhalten.


@Alaiya
Deine Freundin sollte zusätzlich noch Wohngeld beantragen, außerdem hat sie Anspruch auf Unterhalt, solang sie ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hat.
Was will sie denn nach dem Auszug machen?

"Laut einer Untersuchung des Institutes für zeitgemäße Insubordination überzeichnet die Verwendung der Überreaktion eine explizit positive Qualität des transaktionssicheren Synergieeffektes und synthetisiert meistens eine Fiktion als Metapher zur Hypothese des Gültigkeitsbereiches."
Bullshit-Generator

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