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Einzelposting: Ausziehen unter 25 (frage)


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Von:    Ermelin 06.09.2007 16:45
Betreff: Ausziehen unter 25 (frage) [Antworten]
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Ich bin auch Halbwaise und stehe gerade vor dem selben Problem ^^° Solange deine Freundin noch in Ausbildung ist und das nachweisen kann (z.B. Studium), dann müsste sie Kindergeld bekommen bis sie 25 ist, und Waisenrente bis 27. Nachdem sie über 18 ist müsste die Waisenrente auch direkt an sie ausgezahlt werden, es sei denn sie erlaubt, dass das Geld wieterhin an ihre Großmutter/ ihren Vater geht. Es gibt dabei allerdings auch massig Ausnahmeregelungen, die einen wahnsinnig machen können ._.

Ich zum Beispiel stehe gerade vor so einem Problem mit dem ich so gar nicht weiterkomme. Ich sollte eigentlich weiterhin meine Halbwaisenrente bekommen, aber in dem Brief die die Deutsche Rentenversicherung mit heute geschickt hat, stand folgender Satz:
"4.3 Verlegt die Waise ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990 in das Beitrittsgebiet, so kann dies zu einer Minderung oder einem Wegfall der Waisenrente führen."

Heißt das etwa, dass die mir die Rente kürzen, die ich verdammt nochmal brauche, um zu leben- nur weil ich in Jena studiere und nicht in München?! Bringt es eventuell etwas, meine Studentenwohnung nur als Zweitwohnsitz zu melden? *seufz*
Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen könnte...
...in Übereinstimmung mit der Prophezeihung.

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