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Einzelposting: Er 23 und sie fast 15


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Von:   abgemeldet 06.10.2006 09:20
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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rechtlich gesehen ist es legal, solange sie keinen sexuellen kontakt haben.
das wäre verführung minderjähriger.
ich glaube sogar, sie müssten warten bis sie 18 ist..
wenn sie atm 14 ist und der kerl 23 dann ist sie ja in 2 jahren 16 und er 25.
ich glaube [ich weiss es nicht genau, da müsste ich im jugenschutzgesetz nachsehen] dass eine 16/17 jährige keinen sexuellen kontakt [ ich schliesse küssen u nd petting aus und beziehe mich auf die penetration ] mit einem über 18 oder 21 haben darf.

[EDIT] so, im jugendschutzgesetz steht es anscheinend nicht sodnern im strafgesetzbuch

wenn man sich §176- §180 ansieht findet man keinen anhaltspunkt dafür dass sie , sobald sie 16 ist, keinen Sex mit ihm haben darf.
[http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/bes11-15.htm ]
also jedenfalls sehe ich dort nichts.

allerdings lese ich aus §180 heraus, dass die betreffende volljährige person vor oder an einer person unter 16 jahren sexuelle handlungen vollführt [ich legen den augenmerk auf "vor"..ich weiss ja nicht WAS die machen *g* ], kann bestraft werden.


DOCH
mir ist eben ein weiterer § augefallen.
§182, absatz (2)

ich zitire:
>(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter >sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

> 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr >vornehmen läßt oder

[ --> AN ]

> 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten >vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

>und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen >Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei >Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[ auch mit ihrem einverständnis wird eine person unter 16 jahren nicht imstande gesehen, sexuelle selbstbestimmung auszuüben.]

>(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag >verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des >besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein >Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

[heisst: wenn er mit ihr schläft wenn sie unter 16 ist, wird es nur rechtlich verfolgt falls jemand antrag stellt, zb die eltern. ]

AAAALSOOOO [ich weiss ich schreib zu viel |D~ ]

ich interpretiere daraus dass er warten muss bis sie 16 ist [mit dem sex] , allerdings sind ja, wie du sagst, ihre eltern damit einverstanden dass sie eine beziehung führen.
doch kann ich mir nicht dass sie eine sexuelle beziehung zwischen den beiden dulden würden.
aber sobald sie 16 ist, könnten die da gar nix mehr xP~

ansonsten sehe ich da keine rechtlichen schwierigkeiten.

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