Einzelposting: Er 23 und sie fast 15
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>also wenn ich nach dem heutigen daten geh dann müsste sie 17 und er 25 oder so ungefähr... >jedenfalls...bis sie nicht 18 ist ist es rechtlich nicht erlaubt auch wenn die eltern dafür sind... >das zählt dann meiner meinung nach noch unter missbrauch von minderjährigen... Deine Meinung bildet zum Glück nicht das Unrechtsgesetz. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen liegt nur vor, wenn die sexuellen Handlungen unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Geld oder dem Ausnutzen der evtl. fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. Nochmal: Ab 14 darf man mit jedem über 14, außer gegen Geld, Zwang oder Ausnutzung der evtl. fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung. "Verführung Minderjähriger" gibt es schon lange nicht mehr als Unrechtsgesetz. |